Rechtsanwalt Thomas Meier

Betrügereien gegen Gewerbetreibende

Gewerbetreibende und Freiberufler haben nicht den selben Schutz wie Verbraucher

Insbesondere das Widerrufsrecht ist ein reines Verbraucherrecht. Auch können Erklärungen eines Gewerbetreibenden nicht so schön ausgelegt werden wie bei Verbrauchern. Folge ist z.B. oft, dass der Gewerbetreibende einen "Widerruf" oder eine "Kündigung" erklärt, die dann meist nur mit hohem Aufwand in das umgedeutet werden können,  was eigentlich gemeint war: meist eine Anfechtung.

Vorsorglich sollten Gewerbetreibende darum immer eine Begründung mitsenden, wenn sie sich von Verträgen lösen wollen (das ist auch keine Garantie, aber meistens deutlich besser).

Noch ein Tipp: als Gewerbetreibender handelt man nicht, wenn man zu rein privates Zwecken tätig geworden ist.

Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man keine Chance hätte.
Auch als Gewerbetreibender kommt man aus vielen Dingen wieder heraus, es ist eben nur etwas komplizierter.


Einige Firmen machen sich diesen Umstand zunutze

Ob Internet-Systemvertrag, falsche Gewerbeeinträge oder kopierte gelbe Seiten - oftmals werden Gewerbetriebenden Verträge untergeschummelt und danach horrende Rechnungen gestellt. Viele davon sind gar nicht wirksam, einige doch. Ein paar Tipps sehen Sie unter "Vertragsfallen".

Was folgt, sind Mahnungen, zweifelhafte Anwalts- und Inkassoschreiben und Einschüchterungen am Telefon. Lassen Sie sich das nicht bieten! Zahlen Sie bei Zweifeln nicht sofort, sondern lassen Sie sich erst einmal beraten. Verhandeln Sie nicht mit der Gegenseite am Telefon, dafür haben Sie später nie einen Nachweis!


Wie kann man sich davor schützen?

Das beste Mittel ist immer noch eine ordentliche Beratung im Vorhinein. Zum Beispiel bei mir. Dafür gibt es jetzt

Exklusiv für Gewerbetreibende und Freiberufler. Monatlich kündbar, ohne dauerhafte Verpflichtungen und zusammen für nur 20 € netto pro Monat (=23,80 € inkl. MwSt). Dafür bekommen Sie:

- rechtliche Updates zu Ihrer Webpräsenz, wenn Sie die Seiten ändern oder wenn sich die Rechtslage ändert

- Ersteinschätzungen am Telefon/per Email zu Fragen zum Internet- und Werberecht. Auch für Werbung außerhalb des Internet - z.B. Werbeflyer oder Broschüren.

- Voraussetzung ist ein einmaliger kostenpflichtiger Check Ihrer Webseite - ich hafte ungern für Fehler Anderer.  Die einmaligen Kosten richten sich nach dem Umfang Ihrer Seite und Ihres Umsatzes.




Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline (Festnetz nach Berlin) oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.






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