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Der Trick mit der Drei-Monats-Gesellschaft

Zusammenfassung:

Ein Mandant berichtet von einer versuchten Pfändung auf seinem Bankkonto durch eine Consulta Forderungsmanagement GmbH u. Co. KG. Die Firma existierte nur drei Monate. Der Betroffene muss nun Kosten investieren, um auf eine mögliche Rückzahlung zu klagen.
Ø Lesezeit: ca 2 min.

von einer Firma, die nur 3 Monate lang existierte

Ein Mandant (Ex-Gewerbetreibender, der vor Jahren mal ein Ladengeschäft hatte) berichtet von einer Pfändung auf seinem Bankkonto. Nach einigen Recherchen stellt sich der Hergang wie folgt dar:

der Hergang

Im Juli 2023 wurde eine Consulta Forderungsmanagement GmbH u. Co. KG mit Sitz in München gegründet. In deren Namen wurde im selben Monat gegen meinen Mandanten ein Mahnbescheid und sodann ein Vollstreckungsbescheid beantragt (natürlich ohne dass eine Forderung bekannt wäre). Die Zustellung durch das Gericht erfolgt nur scheinbar, weil die Post die gelben Briefe im dem alten Ladengeschäft abgeben oder einwerfen konnte.
Sodann wurden Ende Oktober 2023 mit den Vollstreckungsbescheiden im Namen der KG Pfändungen aller Konten bei drei beliebten Banken angestoßen, und zwar mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) und dem Antrag, das Gericht möge die Zustellung vermitteln. Eine Woche nach dem PfÜB-Antrag wurde die Löschung der Consulta Forderungsmanagement GmbH u. Co. KG ins Handelsregister eingetragen. Sie wurde also nur gut drei Monate alt. Als Empfängerkonto ist eine spanische IBAN des Ex-Kommanditisten und -Geschäftsführers Sebastian David Kowalski angegeben, der die Rechtsnachfolge angetreten hat.

der Effekt

Als Konsequenz passiert nun folgendes:
Die Banken müssen, sofern ein Konto vorhanden ist, die Summe bis in den Dispo hinein auf das Empfängerkonto auszahlen. Der Betroffene aber kann sich nicht wirkungsvoll wehren, außer er bemerkt die Zustellung des Vollstreckungsbescheides rechtzeitig, dann kann er einfach Einspruch einlegen. Erfährt er aber von dem Vorgang erst nachträglich, so kann er zwar trotzdem dagegen vorgehen, weil ja die Zustellung nicht erfolgt ist. Durch die Löschung der GmbH & Co. KG aber ist nun der ehemalige Kommanditist zum Rechtsnachfolger geworden. Daher muss man in letzterem Fall Kosten investieren, um ihn auf Rückzahlung des erhaltenen Betrages zu verklagen, falls eine der Banken schon gezahlt hat.


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