| neuer Gesetzentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung bleibt wirkungslos |
neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unerwünschte Telefonwerbung wird wirkungslos bleiben
Der Bundestag hat gegen Opositionsstimmen einen neuen Gesetzesentwurf zu unerwünschter Telefonwerbung verabschiedet. Nun darf man also nicht mehr mit unterdrückter Rufnummer anrufen, sonst droht eine "empfindliche" Strafe von bis zu 50.000 €. Dummerweise kann der Empfänger des Anrufs aber nicht nachweisen, wer ihn angerufen hat, denn die Rufnummer war ja unterdrückt. Da müßte man schon eine Testbestellung machen, um wirklich gerichtsfest sicher zu gehen. Die Anforderungen an den Nachweis sind schließlich vor Gericht sehr hoch. Und selbst wenn der Anrufer am Ende verurteilt wird: wieviel will der Statt gegen eine Limited mit 10 Pfund Sterling Haftungssumme vollstrecken, während im Laufe des Verfahrens von den selben Hintermännern schon wieder drei neue Gesellschaften gebründet wurden? Übrigens ist die Unterdrückung der Rufnummer für Werbeanrufe bereits verboten. Hat die entsprechnde Änderung des UWG zu irgend einem Erfolg geführt? Nein! Es wird wieder so kommen wie immer: die schwarzen Schafe werden ihre Tricks weiter verfolgen und haben keine wahren Konsequenzen zu befürchten, und zur Kasse gebeten werden wieder die ehrlichen, aber ahnungslosen Kleinunternehmer, die es nicht besser wissen. Dabei wäre die Sache sehr einfach zu lösen: telefonisch geschlossene Verträge bleiben so lange schwebend unwirksam, bis sie schriftlich bestätigt werden. Dann hat nämlich niemand mehr Interesse, arglose Verbraucher mit unerbetenen Drückeranrufen zu belästigen, denn sie beschehren dem Auftraggeber am Ende vor allem Portokosten und Absagen.
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