Was ist das Wettbewerbsrecht?Das Wettbewerbsrecht stellt die Spielregeln für einen funktionierenden und fairen Markt auf. Alle Anbieter sollen sich untereinader fair verhalten. Erfahren Sie mehr, wie Sie sich als Verbraucher oder als Unternehmer absichern und schützen können.
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lassen Sie Ihr Impressum überprüfen Auf Amtsdeutsch "Anbieterkennung" genannt, ist das Impressum für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wissen Sie, ob und in welchem Umfang Sie ein Impressum für Ihre Webseite, Ihre geschäftliche Emails oder Schriftstücke benötigen? Welche Bedeutung und Folgen hat eigentlich der oft gefundene Disclaimer oder Haftungsausschluss für externe Links ("Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden ... ")? Ein fehlerhaftes Impressum ist immer wieder Streitpunkt in vielen Abmahnfällen. Wer als Selbständiger, Gesellschaft, Freiberufler order Verein kein korrektes Impressum hat, ist möglicherweise der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt, und die kann teuer werden. Wer zu Recht abgemahnt wurde, hat die Anwaltskosten zu tragen, die im Bereich mehrerer hundert Euro liegen können. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihr Impressum von einem spezialisierten Anwalt überprüfen. Die Kosten dafür sind abhängig vom Umfang Ihrer Webseite und allemal geringer als die Kosten einer Abmahnung. Fragen Sie einfach telefonisch an. Für Webdesigner biete ich bei langfristiger Zusammenarbeit gern Sonderkontingente an. Durch eine solche Zusammenarbeit haben Sie zugleich sicher gestellt, dass Sie keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben. |
AGB-Check vom Anwalt Viele Freiberufler denken über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach. Als Vorteil liegen vor allem Erleichterungen bei der Haftung auf der Hand. Doch wie schreibt man sich denn nun "richtige" AGB? Viele stückeln sich Texte aus den AGB anderer Firmen selbst zusammen - ein Flickwerk, das in sich kein Bild ergibt und am Ende möglicherweise mehr Schaden als Nutzen bringt, denn: mehrdeutige Klauseln in AGB gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c Absatz 2 BGB). Andere verwenden Lückentext-Vorlagen aus dem Internet oder aus einem Buch. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr der Veralterung. Ständig ändert sich die Rechtslage oder die Rechtsprechung zu vielen Fragen. Da können veraltete AGB ebenfalls mehr Schaden als Nutzen anrichten, denn unrichtige AGB sind ebenfalls oft Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Ich empfehle eine Überprüfung und ggf. Anpassung Ihrer AGB alle 2 Jahre. Und wenn nun die neu angepassten AGB auch noch Gültigkeit für Altverträge haben sollen, müssen ebenfalls gewisse Punkte beachtet werden. Machen Sie also den AGB-Check vom Anwalt. Damit haben Sie Sicherheit, und die Kosten sind geringer als Sie vielleicht denken mögen. Fragen Sie einfach an! |
neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unerwünschte Telefonwerbung wird wirkungslos bleiben Der Bundestag hat gegen Opositionsstimmen einen neuen Gesetzesentwurf zu unerwünschter Telefonwerbung verabschiedet. Nun darf man also nicht mehr mit unterdrückter Rufnummer anrufen, sonst droht eine "empfindliche" Strafe von bis zu 50.000 €. Dummerweise kann der Empfänger des Anrufs aber nicht nachweisen, wer ihn angerufen hat, denn die Rufnummer war ja unterdrückt. Da müßte man schon eine Testbestellung machen, um wirklich gerichtsfest sicher zu gehen. Die Anforderungen an den Nachweis sind schließlich vor Gericht sehr hoch. Und selbst wenn der Anrufer am Ende verurteilt wird: wieviel will der Statt gegen eine Limited mit 10 Pfund Sterling Haftungssumme vollstrecken, während im Laufe des Verfahrens von den selben Hintermännern schon wieder drei neue Gesellschaften gebründet wurden? Übrigens ist die Unterdrückung der Rufnummer für Werbeanrufe bereits verboten. Hat die entsprechnde Änderung des UWG zu irgend einem Erfolg geführt? Nein! Es wird wieder so kommen wie immer: die schwarzen Schafe werden ihre Tricks weiter verfolgen und haben keine wahren Konsequenzen zu befürchten, und zur Kasse gebeten werden wieder die ehrlichen, aber ahnungslosen Kleinunternehmer, die es nicht besser wissen. Dabei wäre die Sache sehr einfach zu lösen: telefonisch geschlossene Verträge bleiben so lange schwebend unwirksam, bis sie schriftlich bestätigt werden. Dann hat nämlich niemand mehr Interesse, arglose Verbraucher mit unerbetenen Drückeranrufen zu belästigen, denn sie beschehren dem Auftraggeber am Ende vor allem Portokosten und Absagen. |
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