was kann man tun

  
Dienstag, den 12. April 2011 um 21:47 Uhr

Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler wegen eines versehentlich unterschriebenen Formulars eine Rechnung bekommen hat, hat je nach Fall verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.

Ohne Prüfung zu zahlen, ist fast nie eine gute Lösung. Statt dessen sollten solche Verträge sofort wegen Irrtums über den Vertragsinhalt und wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

 

Was soll da hinein?

Das richtige Rechtsmittel ist die AnfechtenAnfechtung - wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Hier kann man sich z.B. wegen bestimmter Irrtümer vom Vertrag lösen (allerdeings zählt nicht jeder Irrtum). Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem man seinen Irrtum bemerkt hat. Meist geschieht das mit Erhalt der Rechnung, aber nicht immer: viele Gewerbetreibende denken selbst bei der Rechnung noch, dass es sich um einen Gebührenbescheid handle. "Unverzüglich" heißt dabei: man darf sich natürlich mit seinem Anwalt beraten, die Gerichte geben meistens 7-14 Tage Zeit.

In seinem Schreiben sollte man also erklären, was man bei der Leistung seiner Unterschrift dachte: dass man das Schreiben für eine Auskunftsanforderung einer Behörde gehalten hatte, dass man von einem kostenlosen Eintrag ausgegangen war, dass man das Schreiben für Post vom Gewerbeamt, dem DPMA, dem Handelsregister, den echten gelben Seiten usw. gehalten hatte. Sie sollten hier eine eigenen Formulierung finden. Machen Sie deutlich, dass Sie sich vom Vertrag lösen wollen.

Mit einem solchen Schreiben werden Sie freilich keine Ruhe bekommen, aber: Sie stehen juristisch besser da. Man wird Ihnen dennoch in Zukunft Mahnungen und Drohungen, auch von Anwälten, zuschicken, nach dem Motto: 5% zahlen immer. Ob es tatsächlich irgendwann zum Gericht geht, hängt ganz vom Betreiber ab, meist ist aber irgendwann Ruhe. 

 

Was soll nicht hinein?

kein Widerrufsrecht für UnternehmerAls Unternehmer/Freiberufler/Verein hat man nicht die selben Rechte wie ein Verbraucher. Insbesondere hat man kein 14-tägigies Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Darum bringt ein Widerruf gar nichts. Die Worte "Widerruf" (oder übrigens auch "Kündigung") alleinstehend sind an dieser Stelle falsch (Ausnahme: zusätzlich hilfsweise Kündigung)!

Eine schlechte Idee ist auch der Einwand, der Mitarbeiter XY, der unterschrieben hat, sei nicht vertretungsberechtigt gewesen, zumindest, wenn sich Ihr Firmenstempel auf dem Fax befindet.

 

Muss ich noch kündigen?

Manche Firmen verlangen eine Kündigung per Einschreiben. Eine solche Klausel ist unter Unternehmern zulässig (dazu muss es einen wirksamen Vertrag geben). Es empfielt sich also, zusammen mit der Anfechtung auch vorsorglich und hilfsweise eine Kündigung mitzuschicken, natürlich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht hierzu. Vom Rechtlichen mal abgesehen: die Betreiber glauben ja an einen wirksamen Vertrag und werden entsprechend Druck machen, wenn man nicht per Einschreiben kündigt.

Achtung! Wenn die AGB eine Kündigung per Einschreiben erfordern, ist die Zustellung der Kündigung per Gerichtsvollzieher nicht ausreichend - Vorausgesetzt natürlich, die AGB sind wirksam.

Ich sehe jetzt schon die Ersten stöhnen, wenn es an das dritte Vertragsjahr geht und man den Einschreibebeleg nicht aufgehoben hat.

 

Zustellung sicherstellen

Das Ganze muss schriftlich, am Besten per Einschreiben/Rückschein passieren. Bedenken Sie: Sie wurden schon einmal herein gelegt, die werden es womöglich wieder tun und behaupten, Ihr Schreiben sei nicht angekommen. Auch eine Äußerung am Telefon ist nicht nachweisbar. Besser ist es, ein Einschreiben zu schicken und den Rückschein aufzubewahren.

 

Vorsicht bei Anrufen 

ACHTUNG! Einige Firmen aus der Branche rufen danach an und bieten 30-40% Rabatt auf die Rechnung an. Am Telefon wird auch erklärt, es sei damit vorbei. Ist es auch erst einmal. Bis dann im nächsten Jahr die Rechnung für das zweite Jahr kommt. Leider haben die wenigsten an eine schriftliche Bestätigung gedacht, bevor sie sich darauf eingelassen haben. Sie sehen: die sind mit allen Wassern gewaschen!

 

Wie teuer ist ein Anwalt?

Empfehlenswert ist es jedoch fast immer, die nötigen Erklärungen von einem spezialisierten Anwalt machen zu lassen. Die gesamte Betreuung (außer im Falle eines Gerichtsverfahrens) und Beratung ist gleich im Preis mit drin. Das Honorar hängt vom Gegenstandswert ab. Deutlich günstiger als die geforderten Beträge ist es allemal: Oft kostet die außergerichtliche Beratung und Vertretung nur ca. 10-15% des geforderten Betrages.

 

 

 

 

 

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Kommentare 

 
0 #10 Rechtsanwalt Meier 2012-05-03 08:26
Ich bin deutschlandweit tätig. Die Berliner Mandanten kommen hier auch eher selten vorbei.
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0 #9 Alexander Schug 2012-05-02 23:18
Hallo Herr Maier,
erst einmal Danke für diese guten Tipps.

Mein noch nicht Schwiegervater ist leider auch in die Falle der "GIZ - GewerbeInformat ionsZentrale" gefallen, beläuft sich wie bekannt auf knapp 1.000€
Da er als Vietnamnese schlecht Deutsch kann hat er natürlich das Schreiben, dass so offiziell aussah, unterschrieben.
Ich werde ihm jetzt bei einer Anfechtung usw. helfen, wie sie das beschrieben haben.
Soll man nun schon vorsorglich zu einem ihrer Kollegen gehen? Wohnen ja leider nicht in Berlin oder Umgebung.
Oder sollen wir warten bis die GIZ sich traut schwere Geschütze aufzuziehen? Solange kein Einschreiben kommt, solange müsste man die Rechnung ja auch "nicht bekommen haben"

Gruß, Alexander
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+1 #8 Christin Heß 2012-04-22 14:13
ich bin ebenso in die Falle getappt und haben einen Widerruf verfasst.Genau das soll man ja nicht tun...Wie soll ich mich weiterhin verhalten?Noch eine Anfechtung verfassen oder lieber gleich zm Anwalt?
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+1 #7 Rechtsanwalt Meier 2012-04-16 16:50
@UD: der Postdienstleist er in Zypern nimmt Post an und unterschreibt auch Rückscheine.
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+2 #6 UD 2012-04-16 09:15
Hallo Herr Meier, bin dem Branchenbuch Deutschland 2012 aufgelaufen. Habe per e-mail meinen Irrtum (Anfechtung) beschrieben. Bisher keine Reaktion. Wollte vorsorglich den e-mail-Text an die genannte Faxnummer senden. Diese scheint inzwischen ungültig zu sein. TDS ist offensichtlich nicht erreichbar. Mit dem Kundencenter in Cypern und dem Firmensitz auf den Seychellen, ist man hilflos - oder?
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0 #5 Rechtsanwalt Meier 2012-03-20 11:20
@Gabriele Günther:

schicken Sie mir bitte eine Email und verraten Sie mir darin auch, in welche der vielen Fallen Sie getappt sind.
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0 #4 Gabriele Günther 2012-03-20 10:54
Hallo Herr Meier,
leider bin ich voll in diese Falle getappt. Habe auch schon gezahlt. Kann ich eventuell noch aus dieser Nummer raus? Oder muß ich jetzt bis zum Schluss zahlen.
MfG
Gabriele Günther
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+1 #3 MS 2012-01-20 10:21
Danke für den Hinweis, hatte mir schon soetwas gedacht.
Ist das der gleiche Verein wie "gelbes-branchenbuch.info"?
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+6 #2 Rechtsanwalt Meier 2012-01-17 09:44
Oha!

Welch hilfreicher Kommentar!

Entweder man bemerkt den Preishinweis, dann passiert gar nichts - oder man bemerkt ihn nicht, dann landet man am Ende eventuell auf dieser Seite. Dann kommt der kluge Ratschlag aber leider etwas zu spät...
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+4 #1 Robert E. Lee 2012-01-16 16:57
Für alle Interessierten, die entweder schon Opfer von Gewerbe-Auskunfts-Registern geworden sind oder andere kennen, die es geworden sind.
Bitte genau durchlesen und Augen auf!
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Aktualisiert ( Dienstag, den 27. März 2012 um 14:18 Uhr )
 
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