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Warnung vor Gelbes-Branchenbuch.mobi

wieder neues gelbes Branchenbuch

Gewerbetreibende erhalten seit Neustem wieder Schreiben von diversen BrancheGelbes Branchenbuch Mobinbüchern (Klick auf Bild für Vergrößerung). Beim ersten Lesen sieht es so aus, als handle es sich um die Gelben Seiten der Deutschen Telekom AG - schließlich steht unter der Überschrift "das Branchenbuch für Deutschland". Das ist aber ein Irrtum: die Schreiben stammen gar nicht von der Telekom.

Absender ist eine gewisse Gelbes-Branchenbuch.nobi Vertriebsgesells. Ltd. - die Firma ist hingegen zumindest im englischen Handelsregister nicht eingetragen. Das Impressum der entsprechenden  Internetseite ist derzeit nicht verfügbar. Damit hätten dann nach der GBB Ltd, DMV Ltd und TM Marketing Ltd. das vierte "gelbe Branchenbuch" mit der selben Masche:

Der Grundeintrag soll kostenlos sein. Die Worte "kostenlos" und "gratis" kommen insgesamt 4 mal auf dem Blatt vor. Aber Vorsicht: eine Untersxchrift kann teuer werden:

Mitten im Kleingedruckten stehen nämlich wesentliche Details: nur der Basiseintrag ist kostenlos. Der besteht offensichtlich nur aus Adresse und Telefonnummer. Wer Telefon, Fax, Email oder Internet ergänzt, bestellt angeblich den PlusEintrag für 450 €/Jahr bei 3 Jahren Laufzeit.

Natürlich ist so etwas irreführend - wie erst kürzlich der BGH zu einem anderen Formular im Urteil Branchenbuch Berg (I ZR 157/10) entschieden hatte - und nicht darum auch wirksam oder zumindest anfechtbar. Nun muss man sich zweier Dinge bewußt sein:

- es ist nicht peinlich, wenn man drauf reinfällt und unterschreibt

- wenn man aber die Rechnung bezahlt, unterstützt man solche Methoden nur noch. Solche Methoden der Vertragserzeugung sind dem BGH zufolge irreführend.

 

Was kann man tun?

Hierzu habe ich eine Sonderseite eingerichtet, wie man sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler wehren kann. Achtung, es laufen Firsten!   Und schicken Sie keinen "Widerruf"!

 

Fazit

Wer sich hier viel Ärger ersparen will, unterschreibt das Formular besser nicht. Wem das passiert ist, der sollte sich relativ leicht durch eine Anfechtung wieder lösen können, allerdings muss man hier zumeist etwas Hartnäckigkeit zeigen.

 

 

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

 

 

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