| Was tun nach einer Abmahnung? |
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Als Tauschbörsennutzer schwebt man in ständiger Gefahr, Material zu tauschen, das urheberrechtlich geschützt ist. Dann kann es zu einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt kommen.
Was man im Falle einer Abmahnung nicht tun sollteVorab: in
Was kann der Abgemahnte tun?Als erstes müssen wir unterscheiden zwischen Anschlussinhaber und Nutzer. Wenn beides die selbe Person ist, haftet sie tatsächlich in vollem Umfang. Meist kann ein Anwalt helfen, wenigstens die Kosten zu drücken, so dass man unterm Strich - inklusive der eigenen Anwaltskosten - noch mit einem blauen Auge davon kommt, sofern man wegen nur eines einzigen Titels in Anspruch genommen wird. Wenn der Anschlussinhaber die Software nicht selbst genutzt hat und auch keinen Vorsatz hatte (also nur beim ersten Mal), kommt er gegenüber dem Nutzer deutlich besser weg. Er ist nämlich als "Störer" lediglich zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zur Offenbarung des Nutzers und auch nicht zum Schadenersatz (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, Az: I ZR 121/08). Die Anwaltskosten sind dann - unter weiteren Voraussetzungen - auf 100 € gedeckelt. Hierzu ist der Rat eines spezialisierten Anwalts mehr als sinnvoll. Fragen Sie bei einem spezialisierten Anwalt
nach. Die Anwaltskosten bekommen Sie durch anschließende Verhandlungen
oftmals wieder heraus - wenn es sich nicht gerade um Extremfälle
handelt. Wichtiger als die Preisersparnis ist jedoch der Schutz vor weitreichenden Folgen der
Unterlassungserklärung.
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Was tun nach einer Abmahnung? Als Tauschbörsennutzer schwebt man in ständiger Gefahr, Material zu tauschen, das urheberrechtlich geschützt ist. Dann kann es zu einer... © 2010 - Rechtsanwalt Thomas Meier
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