| Was ist eine Tauschböse? |
Einführung ins Thema: Tauschbörsen Es ist ein weit verbreitetes Problem: Nutzer von Tauschbörsen werden vom Rechteinhaber kostenpflichtig abgemahnt. Neben saftigen Anwaltskosten soll man auch noch Lizenzgebühren zahlen, weil man Software, Filme oder Musik im Internet angeboten haben soll. Viele sind sich gar nicht bewußt, illegal Musik vertrieben zu haben. Oft berichten Betroffenen darüber, sich durchaus etwas herunter geladen, aber nichts angeboten zu haben. Wie kommt das Versehen also zustande? Die Begriffe variieren: Vereinfacht ausgedrückt: "Tauschbörse" und "Filesharing"sind fast die selben Begriffe. "Bittorrent", "Kaaza", "eDonkey" und "eMule" sind Programme, mit denen man eine Tauschbörse betreiben kann, bezeichnen aber auch die Verfahren und die Netzwerke.
so geht Filesharing: mit dem Download bietet man zugleich Ware anWenn man nun kein Geld für eine teure CD hat, aber ein riesen Fan von "Rat-M." ist, wird einem plötzlich die Tauschbörse empfohlen. Ob E-Donkey, Kaaza, Bittorrent oder ähnliches: unabhängig von der verwendeten Software funktioniert das Prinzip der Verbreitung immer gleich: Jeder Nutzer der Software bietet jedem anderen Nutzer an, auf sein Verzeichnis zuzugreifen. Wenn man z.B. nach Musik von "Rat-M." sucht, findet die Software Titel von "Rat-M." auf den Rechnern anderer Teilnehmer. Je mehr Teilnehmer, umso höher das Angebot und die Geschwindigkeit (Bitte das Bild anklicken). Keiner weiß, von wessen Rechner er den Titel herunterlädt. Umgekehrt weiß keiner, wer von seinem eigenen Verzeichnis einen Titel herunterlädt. Man hat nur die IP-Adresse, also die Internet-Adresse des jeweiligen Computers. Ohne Angebot kann es keine Nachfrage geben. Darum leben die Netzwerke davon, dass die Möglichkeit zum Download nur das Spiegelbild dessen sein kann, was andere anbieten. Die Software lebt also davon, dass ein Download auch immer die Möglichkeit zu einem Angebot beinhaltet. [Bild: commons.wikimedia.org]
wie es illegal wird und auffliegt"Rat-M." sieht das gar nicht gern. Das Anbieten der Musik war illegal. Darum wird der Anschlussinhaber - das muss nicht der eigentliche Nutzer sein - auf Schadenersatz in Anspruch genommen, und zwar: Lizenzgebühren für "Rat-M.", Ermittlungsgebühren von "XYZ" und Rechtsanwaltskosten. [Bild: commons.wikimedia.org]
diese Hintergründe kennt man als Nutzer doch gar nicht Nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" werden reihenweise Nutzer von Tauschbörsen belangt (eigentlich: die Inhaber der betreffenden Anschlüsse). Auf Seiten der Rechteinhaber, "XYZ"-Firmen und Rechtsanwälte hat sich inzwischen eine ganze Industrie entwickelt, die massenhaft Abmahnungen ausspricht. Problematisch wird es nämlich dann, wenn der Schutz, der für den Lebensunterhalt des Künstlers "Rat-M." sorgen sollte, von international agierenden Plattenlabeln in industrieller Weise ausgenutzt wird. Hier steht auch genügend Kapital dahinter, um Ermittlungsfirmen und Rechtsanwälte zu bezahlen.
Weitere Informationen: Artikel "Was tun nach einer Abmahnung?" Mit einem Link auf diese Seite helfen Sie, dass diese Seite besser gefunden wird. Um einen Link auf diese Seite zu erzeugen, kopieren Sie bitte folgenden HTML-Code in Ihre Homepage: Vorschau:
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