Einführung ins Thema: Tauschbörsen
Es ist ein weit verbreitetes Problem: Nutzer von Tauschbörsen werden vom Rechteinhaber kostenpflichtig abgemahnt. Neben saftigen Anwaltskosten soll man auch noch Lizenzgebühren zahlen, weil man Software, Filme oder Musik im Internet angeboten haben soll. Viele sind sich gar nicht bewußt, illegal Musik vertrieben zu haben. Oft berichten Betroffenen darüber, sich durchaus etwas herunter geladen, aber nichts angeboten zu haben. Wie kommt das Versehen also zustande? Die Begriffe variieren: Vereinfacht ausgedrückt: "Tauschbörse" und "Filesharing"sind fast die selben Begriffe. "Bittorrent", "Kaaza", "eDonkey" und "eMule" sind Programme, mit denen man eine Tauschbörse betreiben kann, bezeichnen aber auch die Verfahren und die Netzwerke.
so geht Filesharing: mit dem Download bietet man zugleich Ware an
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Als Tauschbörsennutzer schwebt man in ständiger Gefahr, Material zu tauschen, das urheberrechtlich geschützt ist. Dann kann es zu einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt kommen.
Was man im Falle einer Abmahnung nicht tun
sollte
Vorab: in der Regel nachteilig
ist es, die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne weitere
Korrekturen zu übernehmen, nur weil ein gewisser Zeitdruck wegen der
kurzen Fristen herrscht. Durch blind-unterschreiben-und-weg verpflichtet
man sich zumeist zu zu viel. Jeder Rechtsanwalt wird und muss eine
Fristverlängerung für einen vernünftigen Zeitrahmen gewähren, wenn man
dort anruft und mitteilt, dass man sich einen spezialisierten Anwalt
sucht, der sich melden wird. Teilen Sie nur das mit und lassen Sie sich
ansonsten nicht einlullen.
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was heißt denn schon wieder "Filesharing"? Was ist eine IP-Adresse? Verständlich erklärte Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Weitere folgen natürlich bald.
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Ich bekomme ständig Werbung - was kann ich tun? Ob unbestellte Newsletter, ob Werbeanrufe zur Essenszeit, ob Faxe oder SMS: aufdringliche Werbung nimmt in seit einigen Jahren extrem zu. Wissen sollten Sie jedoch: diese Arten der Werbung sind unzulässig! Hiergegen können Sie sich wehren. Irrglaube: man muss sich nicht aus unbestellten Newslettern austragenVielfach wird angenommen, aus unbestellten Newslettern muss man sich extra austragen oder eine teure "Abmelden"-SMS senden. Die Rechtslage ist in der Regel umgekehrt: grundsätzlich darf Ihnen niemand Werbung per Email, Fax, SMS oder Telefon zusenden. Hiervon bestehen einige Ausnahmen. Beispielsweise, wenn Sie explizit eingewilligt haben oder eine Geschäftsbeziehung besteht, oder wenn man bei Ihnen als Gewerbetreibende ein Einverständnis in die Werbung vermuten kann (diese Ausnahme greift wiederum sehr oft nicht). Oder bei Werbung per Post, die grundsätzlich zulässig ist. Wenn eine dieser Ausnahmen vorliegt, müssen Sie dem Sender tatsächlich erklären, dass Sie keine Werbung wünschen. Wenn keine Ausnahme vorliegt (Liste nicht vollständig), können Sie den Sender durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt abmahnen lassen, wenn Sie Werbung bekommen haben.
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