Rechtsanwalt Thomas Meier

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die Masche von Telefonsexfrauen.com (Vision Comminication GmbH)

Telefonsex mit bösem Nachspiel


Überteuerte Telefonnummern gibt es zur Genüge, und die Abrechnung von Telefonsex über eine Telefonrechnung gewährleistet nicht gerade die mitunter gewünschte Diskretion vor der Ehefrau. Da greift "Mann" in der Not doch gern auf eine Ortsnetznummer zurück. Und siehe da: beim Suchen im Internet kommt man schnell zur Seite telefonsexfrauen.com. Dort zeigen auch gleich einige Frauen, dass Sie jederzeit am Telefon unter Ortsnetznummern verfügbar seien.

Und da man ja nicht ohne Grund auf der Seite landet, ist obendrein der Verstand leicht vernebelt. Darum fragt man sich auch nicht, warum denn jemand kostenlosen Sex am Telefon anbieten sollte. Der Trick ist ebenso alt wie erfolgreich: es ist eine kostenlos erscheinende Ortsnetznummer angegeben, beim Anruf ermittelt ein Computer per Rufnummernkennung den Anrufer, und ab dem nächsten Tag ruft eine Inkassoabteilung mehrmals täglich so lange dort an, bis man "freiwillig" seine Adresse herausgibt, an die man dann eine Rechnung von der Vision Communication GmbH über 72 Euro erhält.

Viele Betroffene berichten auf meiner Hotline, dass sie sich erpresst fühlen: Entweder man zahlt oder die Partnerin bzw. die Eltern sind über den Fauxpas informiert. Den Geldforderungen fehlt hingegen jede Rechtsgrundlage. Wenn man sich nämlich die Seite ansieht, erscheint das Angebot komplett kostenlos:

telefonsexfrauen-startseite

Der "Preishinweis" ganz unten kann keine Rechtsgrundlage hierfür sein, denn er ist versteckt und damit unwirksam. Außerdem ist er überhaupt nicht eindeutig. Ein Anruf soll danach 4 Cent pro Minute bei höchstens 60 Minuten pro Tag oder aber bei einem 30-Tages-Abo insgesamt 72 Euro kosten. Anders kann man das nicht verstehen:

telefonsexfrauen-startseite-preishinweis

Der Anbieter rechnet freilich anders: 4 Cent pro Minute bei täglich 60 MInuten - macht für 30 Tage genau 72 Euro. Umso erstaunlicher ist es, dass - wenn man beispielsweise den Beitrag zu Frankfurt aufruft, ein ganz anderer Preis auftaucht. Nun sollen es plötzlich nur noch 3 Cent bzw. 30 Tage für 56 Euro sein (0,03 x 60 x 30 wären übrigens nur 54,00 Euro) :

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Ganz klar also: der Preishinweis ist dermaßen versteckt, konfus und mehrdeutig, dass man aus ihm keine Rechtsgrundlage für eine Forderung herleiten kann. Die späteren Anrufe der Vision Communication GmbH und deren Mahnungen sind daher nichts als heiße Luft.

Zur Klarstellung: es geht mir nicht um die Legitimation des Fremdgehens oder um irgendeinen moralischen Ansatz zum Thema Telefonsex. Es geht hier um das anschließende rücksichtslose Ausnutzen der Situation durch die Vision Communication GmbH.

Lassen Sie sich von solchen Methoden nicht verunsichern! Meine Kanzlei bietet die Abwehr solcher Forderungen an. Lassen Sie sich auf der Abofallen-Hotline oder unter abofallen@kanzlei-thomas-meier.de beraten. Diskretion ist zugesichert.

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