falsche Rechnung nach Meldung ans Gewerbeamt
der Trick 
der Trick ist alt und dennoch fallen immer wieder Unternehmer darauf herein: nach einer Meldung an das Gewerbeamt kommt die vermeintliche Rechnung. Doch die entpuppt sich als neuer Vertrag. Abgeschlossen angeblich durch die Bezahlung der Rechnung. Klicken Sie auf das Bild rechts, um ein Bespiel zu sehen.
Das Kleingedruckte

Im Kleingedruckten der Seite stehen zumeist jede Menge Fremdwörter wie "Offerte" (=Angebot) oder "fakultativ" (=freiwillig) und dazu ein amtlich lautender Text (auf das Bild klicken zum Vergrößern). Beim groben Überfliegen denkt man, der Eintrag bzw. die Änderung beim Gewerbeamt erfolge, sobad die Gebühren bezahlt seien.
Erst beim zweiten Lesen (oder beim echten Gebührenbescheid des Gewerbeamtes) stellt sich heraus: bei dem Brief handelt es sich in Wahrheit um ein Angebot, die Daten aus dem Gewerbeamt in ein anderes Register einzutragen, welches dann kostenpflichtig ist. Und zwar pro Jahr mehrere hundert Euro an eine Firma.
Die rot unterstrichene Stelle im Text heißt beispielsweise frei übersetzt: "Ihre Zahlung ist rein freiwillig". Was folgt, sind natürlich Mahnungen im zweiten Jahr.

Wie geht man nun damit um?
bekommt man sein Geld zurück ?
Meistens: Ja. Es hängt ganz vom Anbieter ab. Die meisten zahlen den Betrag zurück, sobald ein spezialisierter Anwalt dort hinschreibt. Und zwar mit Zinsen und Anwaltskosten. Einige Anbieter zahlen erst, wenn sie verklagt wurden.
muss man kündigen?
Das hängt immer vom Anbieter und vom Vertrag ab. Mitunter wechseln die Betreiber innerhalb des ersten "Vertrags"jahres, so dass dann im zweiten Jahr erst gar keine Rechnung bekommt. Manchmal werden die Forderungen verkauft und eine andere Firma treibt sie ein. Eine Kündigung (beweissicher zugestellt) kann jedenfalls nicht schaden.
warum tut keiner was dagegen?
Die Staatsanwaltschaften sind an den Sachen dran, nur leider wechseln ständig die vorgeschobenen Akteure, Strohleute und Firmen. Leider verdient die Branche sehr viel Geld und wird das Vorgehen erst stoppen, wenn es unbedingt sein muss. Ein neuerer Trend ist es, die Firmen ins Ausland zu verlagern.
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
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