OPM Media: es ist nicht IHR Fall!

  
Montag, den 04. Juli 2011 um 13:28 Uhr

4.Juli 2011: OPM legt Urteil aus anderem Fall bei - Betroffene verunsichert

aus gegebenem Anlass: Als "Gammelsdorfer Spätlese" bekannt treibt die OPM Media GmbH derzeit wieder Geld aus Anmeldungen aus dem Jahre 2009 ein. Beigelegt wird ein Urteil des AG Magdeburg (140 C 3125/10) von Februar 2011, in dem auch ich als Vertreter der damaligen Beklagten benannt bin. Der Name der Beklagten erscheint hingegen nicht.

Viele Empfänger sind nun verunsichert und glauben, es sei bereits ein Urteil gegen sie persönlich ergangen. Das ist aber falsch:


Das Urteil erging damals gegen eine Mandantin aus Magdeburg. Das AG war da durchaus der Meinung, der Vertrag sei wirksam. Zwar gibt es auch genügend andere Urteile gegen Abofallen im Allgemeinen und gegen die OPM Media GmbH im Besonderen - LG Berlin (15 O 268/10), Ag Alzey (23 C 2/10) sowie AG Berlin-Charlottenburg (203 C 278/10) - das AG Magdeburg hatte aber nun einmal diese Meinung, und weil der Streitwert zu gering war, gab es wie immer auch keine Berufung.
Soweit, so schlecht. Die Magdeburger Entscheidung ist weder auf andere Gerichte, noch auf andere Richter am selben Gericht - ja noch nicht einmal auf die selbe Richterin übertragbar. Man nennt so etwas eine "Einzelfallentscheidung".

Als einzige Konsequenz hieraus läßt sich ableiten, dass vor Gericht nichts sicher ist. Da ist nicht der Anwalt schlecht oder der Richter blöd oder irgendwer hatte Glück - nein, es wird jedes Mal eine auf diesen einzelnen Fall gerichtete Entscheidung getroffen. Deren Bedeutung für andere Fälle ist genau Null. Es sei denn, es gibt ein Urteil eines höheren Gerichts. Das Amtsgericht Magdeburg ist aber kein höheres Gericht.

Jedenfalls, um das noch einmal allgemein für Abofallen-Fälle klar zu stellen:

- wenn es eine Klage gegen Sie gibt, bekommen Sie Post vom Gericht, nicht von der Gegenseite
- das Gericht an Ihrem Ort ist zuständig, nicht das AG Magdeburg (außer Sie wohnen in Magdeburg)
- Sie dürfen (aber müssen nicht) sich einen Anwalt selbst aussuchen, ich bin kein "Zwangsverteidiger"
- achten Sie darauf, gegen wen dieses Urteil ergangen ist. Wenn Sie selbst betroffen sind, steht Ihr Name drin.

- nur weil mal ein Amtrichter "A" sagt, muss ein anderer Richter nicht auch "A" sagen. Er kann "B" sagen oder "C" oder auch "A", ganz wie er die Situation im jeweiligen Einzelfall beurteilt.
- vor Gericht ist niemand sicher, aber das dürfte sich bereits herumgesprochen haben.


[2. Update]
Die OPM Media GmbH läßt mir mitteilen, dass sie - entgegen anderslautender Gerüchte, u.a. hier auf meiner Webseite - die Mahnungen nicht in gelben Briefumschlägen versendet (was normalerweise nur Gerichte täten).

Da sich meine Hinweise nicht anderweitig verdichtet hatten und weil sich die OPM bisher nie an den wesentlichen Inhalten meiner Webseite offiziell gestört hatte, nehme ich diese Mitteilung der OPM ernst und meinen diesbezüglichen vorherigen Hinweis hiermit ausdrücklich zurück.

Umso wichtiger ist Folgendes: wenn tatsächlich Post vom Gericht kommt, müssen Sie reagieren (was bei den OPM-Briefen nicht unbedingt nötig ist). Darum: achten sie bei Post unbedingt darauf, ob der Absender tatsächlich ein Gericht ist.



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