Neue Masche: falsche Restaurant-Ampel

  
Freitag, den 08. Juli 2011 um 06:04 Uhr

Abzockversuch an Gastronomen

AmpelIn aller Munde ist in letzter Zeit die Einführung der so genannten "Gaststättenampel". Da bekommen Restaurants und Gaststätten einen Aufkleber von der Stadt, der Verbraucher u.a. über die hygienischen Verhältnisse im jeweiligen Betrieb unterrichten soll. Der ist entweder rot, gelb oder grün.


Und schon gibt es die nächste Masche: an Restaurantbetreiber und Gaststättenbesitzer werden Schreiben in freundlichem Amtsgrau geschickt mit der Bitte, doch die Gebühren für den Eintrag in die Kategorie "rot", "gelb" oder "grün" zu bezahlen.

Aber es schreibt gar kein Amt, sondern eine Privatfirma, die nur eines möchte:

BDAV Gaststätten Eintragungsangebot

Das Geld der Betroffenen. Als Gegenleistung ist es dem Restaurantbetreiber erlaubt, seinen Betrieb "unabhängig von der Behördenkennzeichnung" selbst zu beurteilen und ein Jahr lang diese Bewertung zu veröffentlichen. Mit anderen Worten: man darf sich selbst einen eigenen grünen Aufkleber an die Tür machen. Das erlaubt einem die Firma BDAV Betriebsdaten Archiv UG (haftungsbeschränkt) großzügigerweise für "nur" 251 € netto pro Jahr. Dazu gibt es auch noch einen Eintrag in deren Datenbank. (Klick auf Bild zum Vergrößern)

Der Vertragssschluss soll angeblich durch Zahlung des Betrages erfolgen. Dazu, dass dies unzulässig ist, gibt es nun wirklich genug Rechtsprechung (Urteilsliste).


Also: wer da hinein getappt ist, sollte schleunigst sein Geld zurück holen, am Besten mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts.

[Bilder: © RA Thomas Meier]



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Aktualisiert ( Freitag, den 21. Oktober 2011 um 20:10 Uhr )
 
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