Melango bietet 100-€-Falle an

  
Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 15:50 Uhr

19.Mai 2011: die Abofalle Melango bietet per Email einen Forderungserlass an, Vorsicht Falle!

Der neueste Deal der Melango.de GmbH - nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben - lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die "Restforderung". Aber Vorsicht!

Der Pferdefuß

Mit "Restforderung" ist nur der "Fehlbetrag in Höhe ihrer Mitgliedschaftsgebühr" gemeint, wie am Anfang der Email betont wird. Also nur das erste Vertragsjahr!

Damit ist nichts anderes gemeint als: "das zweite Jahr wollen wir dann komplett bezahlt haben". Grund: der Fehlbetrag besteht naturgemäß nur für eine Jahresgebühr, solange das erste Vertragsjahr noch nicht abgelaufen ist. Also wird es im nächsten Jahr nochmal einen Fehlbetrag geben und die zweite Jahresgebühr noch geltend gemacht werden. Und zwar zu 100%! Also: nicht zahlen!

Wer bereits gezahlt hat: fechten Sie sofort wegen Irrtums an und fordern Sie den gezahlten Betrag zurück!



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Aktualisiert ( Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 16:10 Uhr )
 
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Rechtsanwalt Thomas Meier

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Es entstehen nur die üblichen Gebühren für ein Telefonat nach Berlin.

Mo-Fr. 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr            (sonst auch per Email)

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