Langener Roulette |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 20:27 Uhr | |
Ein Fehlurteil, das seinesgleichen sucht
Das Engelchen - Amtsgericht Langen/Hessen, Abteilung 51
Das Teufelchen - Amtsgericht Langen/Hessen, Abteilung 58
meine Meinung dazu: Die Richter sind immer der Reihe nach zuständig, es hängt also vom Glück ab, ob man heute die dritte oder die vierte Klage einreicht. Beide Fälle sind vollkommen vergleichbar. Die Forderungen sind so gering, dass die Klagen nicht berufungsfähig sind. Das Amtsgericht ist also das höchste Gericht, und so mancher Richter waltet, wie er gern möchte - eine Berufung muss man nicht befürchten, also macht man es sich so einfach wie möglich. Ob es nun heute eventuell am schlechten Frühstück liegt oder morgen vielleicht an der Mondphase: Gerechtigkeit "im Namen des Volkes" ist etwas anderes! Dabei wäre es sogar noch einfacher: einfach die Rechtsprechung des LG und OLG Frankfurt hineinkopiert, fertig ist das Veräumnisurteil, und man hätte sogar noch seinen allgemeinen Lebensfrust an denen ausgelassen, die es auch verdient haben! Urteile des AG Langen zum Internetrecht, deren Aktenzeichen mit "58 C" beginnen, halte ich für nicht ernsthaft zitierfähig. Wer sich in einer Mahnung oder Rechnung auf ein solches Urteil beruft, kann nicht davon ausgehen, irgend jemanden damit zu beeindrucken. Leider.
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Eine Klage gegen einen Betreiber von Abofallen einzulegen, ist schon einmal mutig genug. Besonders Mutige tun dies am Amtsgericht Langen (Hessen), denn dort ist es reine Glückssache, ob man gewinnt oder verliert. Hier zwei Fälle: 

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