Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !
|
|
[Stand: 7.7.2010] Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.
Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre "Allgemeinen Lesitungsbedingungen" (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.
Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit - sogar noch in einem Gerichtsverfahren - widerrufen.
|
|
Ein Fehlurteil, das seinesgleichen sucht
Eine Klage gegen einen Betreiber von
Abofallen einzulegen, ist schon einmal mutig genug. Besonders Mutige tun
dies am Amtsgericht Langen (Hessen), denn dort ist es reine Glückssache,
ob man gewinnt oder verliert. Hier zwei Fälle:
|
Betreiber von Softwaresammler.de und Opendownload.de gibt sich geschlagenAbofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück  Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr. Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
|
Betreiber einer Abofalle läßt Urteil gegen sich ergehenDie Go Web Ltd. hat vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main eine Niederlage gegen sich ergehen lassen. Ein Opfer einer Abofalle hat sich gewehrt und mit meiner Hilfe die Go Web Limited verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass die Forderung nicht besteht (so genannte negative Feststellungsklage). Das hat es dann auch getan, weil sich die Go Web Ltd. gegen diese Klage nicht gewehrt hat (so genanntes Versäumnisurteil). Aus gutem Grund: der Preishinweis ist so gut versteckt, dass offenbar auch die Richter davon ausgegangen sind, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.7.2009 Az: 31 C 568/09-16
|
|
Pfändung bei Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd.Der Betreiber der Internetseite nimimit.de (IT 24 Webservices Ltd., damaliger Name: Polyphem Media Ltd.) wurde zunächst von Rechtsanwalt Meier erfolgreich verklagt. Das Gericht verurteilte die Polyphem auch zur Erstattung der Kosten des Rechtstreits. Nachdem diese Kosten nicht beglichen wurden, pfändete Rechtsanwalt Meier die Forderungen, die die Polyphem noch von ihrer Rechtsanwältin zu beanspruchen hat. Er schickte dieser einschlägig bekannten Münchener Rechtsanwältin einen Gerichtsvollzieher ins Haus, der die Pfändung der Kosten von inzwischen über 900 Euro vollstreckte.
|
Kuriositäten im Alltag mit Abofallen An dieser Stelle werde ich künftig in unregelmäßigen Abständen Kurioses und Seltenes zum Thema "Abofallen" einstellen. Wir beginnen gleich mit der ersten Kuriosität: die NOM New Online Media Ltd. gibt es gar nicht
|
|
|
|
|
|