Rechtsanwalt Thomas Meier

Diese Seite auf:
EnglishFrancaisItalianoRussischTürkisch
Die Masche von top-of-software (Antassia GmbH)

top of software - der Gipfel der Frechheit

seit Dezember 2009 wird eine neue Abofalle im Internet beworben, und zwar anstelle der bekannten Seiten von Softwaresammler.de und Opendownload.de der Content Services Ltd. aus Mannheim.

Das neue Angebot nennt sich "top of software". Die des Englischen Mächtigen fragt sich da natürlich, was das eigentlich heißen soll, aber das ist ein anders Thema. 

 

die Werbung für einen DownloadGoogle-Suche-2010-01-02 Top of Software Screenshot

Wer im Internet nach einer kostenlosen Software sucht, wird schnell fündig: einfach die gewünschte Software  bei google eingegeben, den erstbesten Link geklickt, fertig! 

Der gelblich hinterlegte Teil bei den Suchergebnissen ist bezahlte Werbung, d.h.: jemand zahlt Geld dafür, dass dieses Such-Ergebnis sehr weit oben steht. Auch die Liste rechts ist bezahlte Werbung. Erkennbar sind diese Bereiche an dem Wort "Anzeige".

Nebenstehendes Beispiel ist ein Original-Ergebnis vom Januar 2010. Auf der Abbildung sehen wir gleich 5 verschiedene Werbungen. Alle landen bei irgendwelchen Abofallen. Der erste Link, Server-14.info, verweist auf my-downloads.de eines anderen Anbieters. Der zweite link, Software-Box.me, verweist auf Top of Software (TOS) der Antassia GmbH. Der Dritte auf abcload eines weiteren Anbieters. Rechts oben der erste, Server-40.com, verweist auf TOS, der letzte bezahlte Link, buero-anwendung.com, wieder auf my-downloads.

Aber wer zahlt am Ende für die Links? Natürlich SIE! Und das geht wie folgt:

 

Screenshot Software-Box nach Klick auf google-Adwordsdie Anmeldeseite

 

Egal auf welchen Link Sie hier im Beispiel klicken - sie landen bei einer Abofalle,  Die beworbene Seite verlangt eine Anmeldung mit Name und Adresse. Meist sieht es nach einer reinen Formalie aus, manchmal wird noch ein Gewinnspiel vorgetäuscht, um den Nutzer zur Anmeldung mit seinen echten Daten zu bewegen. Hier Klicken wir auf Software-Box und sehen nebenstehende Seite. Noch immer im Glauben, der Download sei kostenlos, gibt man seine Daten ein und will mit "Anmelden zum Download" einen Download der kostenlosen Büroanwendung starten.

 

Wer sich diese genau ansieht,bemerkt oben links ein Logo "Top of Software" - obwohl man eigentlich bei Software-Box ist.

Wer noch genauer hinsieht, bemerkt rechts in der Mitte bei den Informationen zum Betriebssystem ein Feld, in dem es heißt: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden und zum Download" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre."

Da damit keiner rechnet, lesen sich die Wenigsten diesen Text durch, melden sich an und haben angeblich ein Abo, das sie nie wollten.

 

das Nachspiel Screenshot Beweis Verbindung top of software und Opendownload

Diese Falle ist auf der bekannten Opendownload der Content Services Ltd. (CSL) hervorgegangen - die Werbung für opendownload hat zeitgleich mit der Bewerbung für TOS aufgehört und wer ganz aufmerksam ist, findet in nebenstehenden Suchbild auch einen weiteren Beweis dafür, dass Top-of-Software aus Opendownload hervor gegangen ist:

Die Betroffenen werden am 15. Tag nach der Anmeldung eine Rechnung über 96 Euro per Email erhalten, nach weiteren 9 Tagen die erste Mahnung über 99 Euro und nach ca. einem Monat Briefpost vom Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück über 138 Euro inklusive Anwaltskosten.

Wer das erste Jahr bezahlt, den wird im nächsten Jahr das selbe Prozedere erneut widerfahren, und wenn er nicht kündigt, dann noch ein drittes und viertes Jahr lang.

Alle Schreiben sind insgesamt so gehalten, dass man als Leser davon überzeugt ist, einen Fehler gemacht zu haben, als man den Kostenhinweis nicht ordentlich durchgelesen hat. Man sieht sich zur Zahlung verpflichtet und zahlt. Die Gerichte sehen das freilich anders.

 

die Handlungsmöglichkeiten

Wie geht man jetzt damit um? Am besten zahlen sie erst einmal nicht, sondern suchen sich Rat bei einem Rechtsanwalt, z.B. auf meiner kostenlosen Hotline (es fallen die üblichen Gebühren für einen Anruf nach Berlin an). 

Wer will, kann sich Antworten auf die wichtigsten Fragen vorher in Ruhe durchlesen.

die Antassia GmbH wie auch die Content Services Ltd. reagieren zumeist positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie denen ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post) und heben Sie den Sendebericht auf. Die Faxnummern stehen in der Bestätigungs-Email und im Impressum. Oder teurer: Einschreiben/Rückschein.
Achtung! Senden Sie den Widerruf nicht an mich, sondern an die Antassia GmbH bzw. an die Content Services Ltd.!


Übrigens: Die Antassia GmbH behauptet in der Rechnung, man habe sich auf einer bestimmten Seite angemeldet.  Hier können Sie testen, ob das wirklich so war,

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

Siehe auch:

- Hilfe für Opfer von Download-Fallen

- Die Masche von opendownload.de

- Urteil vollstreckt: Content Services Ltd muss Jahresbeitrag zurückzahlen

- gefälschte Systemmeldungen verleiten zur Abofalle

- was man noch tun kann

 


Verlinken Sie diesen Beitrag von Ihrer Homepage

Mit einem Link auf diese Seite helfen Sie, dass diese Seite besser gefunden wird. Um einen Link auf diese Seite zu erzeugen, kopieren Sie bitte folgenden HTML-Code in Ihre Homepage:



Vorschau:

Die Masche von top-of-software (Antassia GmbH)
top of software - der Gipfel der Frechheit seit Dezember 2009 wird eine neue Abofalle im Internet beworben, und zwar anstelle der bekannten Seiten...

 


Verwandte Beiträge:


Kommentare 

 
+26 #1 Hape Lin 2010-07-23 18:09
Herr RA Meier! Sie kennen doch das Urteil gegen RA Olaf Tank: AG Marburg vom 08.02.2010, Geschäftsnummer 91 C 981/09 (81). Ich habe bei einer unberechtigten Forderung zugunsten von Antassia dem "Anwalt" Tank das Urteil vorgehalten und darum gebeten, in Zukunft in Ruhe gelassen zu werden. Es hat funktioniert.
MfG Hape Lin aus Düren
Zitieren
 
 
+8 #2 Rechtsanwalt Meier 2010-07-26 08:12
Das freut mich. Leider reagiert man dort nicht immer so kulant auf Post von Privatpersonen.
Zitieren
 
 
+26 #3 mariomewitz 2010-07-26 11:00
ich habe eine mahnung von top of software bekommen, habe aber nicht abgeschlossen oder meine daten im internet preis gegeben.
jetzt soll ich einen betrag von 99,00 begleichen, sonst drohen sie mir mit dem anwalt. wie soll ich mich jetzt verhalten.
freue mich über eine antwort
Zitieren
 
 
+4 #4 Rechtsanwalt Meier 2010-07-26 11:56
Solche Anfragen werden gern per Email beantwortet.

Diese Kommentarfunkti on ist genau dazu nicht gedacht. Hier können Sie gern Inhaltliches beisteuern wie der Nutzer vor Ihnen.
Zitieren
 
 
+7 #5 Inselkaja 2010-07-27 21:58
Ich habe nicht viel Aufhebens gemacht. Da es sich hier un eine dubiose Firma handelt habe ich nix gemacht. Abgewartet. Dann kam dieses Schreiben von Olaf Tank. Dem habe ich geschrieben, er soll doch einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Den werde ich entsprechend angekreuzelt zurück schicken. Dann ist wieder er am Zug. Weiter schrieb ich ihm, er soll doch ein Gerichtsverfahr en anstreben, damit ihm der Richter die Ohren langziehen kann. Das Ganze begann am 5. April 2010. Es ist nichts mehr gekommen. Ich glaube, der hat gar kein Konto mehr.
Bei den Mahnungen der Antassia, habe ich lediglich die Banken angeschrieben und sie auf diese dubiose Firma aufmerksam gemacht. Vier verschiedene Banken haben sie mir angegeben. Die Banken haben die Konten geschlossen. Diese Frechheiten muß man sich nicht gefallen lassen.
Grüße
Zitieren
 
 
0 #6 Peterch 2010-08-05 09:12
Na die gehen ja jetzt noch weiter ich habe mich garnicht da angemeldet!
Sie schreiben einfach Daten rein und eine Anmeldet Zeit mit einer ip !
Angeblich soll ich mich am heutigen Tag angemeldet haben .
Was ich aber nicht gemacht habe , bis heute kannte ich die Seite nicht!
Zitieren
 
 
+7 #7 Peter Saemann 2010-08-08 13:08
habe am 10.Juli 2010 bei WinFuture nach dem Download Freeware Windows XP ServicePack 3 gesucht und wurde auf eine Seite geleitet, wo ich mich mit Name, Ort, Strasse, Geburtsdatum endlich zum Download kam. Habe mich wie ein dummer Schuljunge dabei benommen und bin promt auf die Anmeldeseite gegangen. Am 6. August bekam ich eine gepfefferte Rechnung, dass ich ich einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hätte und bis zum 13. August zu zahlen hätte, ansonsten bekäme ich sofort eine weitere Mahnung. Daraufhin habe ich mich heute hingesetzt und per Einschreibenrüc kschein einen Widerruf getätigt, den ich morgen bei der Post abgeben werde. Ich habe eine Rechtsschutzver sicherung und möchte morgen sofort einen Anwalt zu Rate ziehen. Ist mein Verhalten richtig? Komme ich da wieder raus?

Mit freundlichen Grüßen


Peter Saemann
Zitieren
 
 
0 #8 mamo 2010-08-08 14:37
Ich habe bis jetzt erst eine Mail bekommen, also die Rechnung. Zudem das es ja sowieso Abzocke ist bin ich aber auch noch minderjährig. Meine Frage im Bezug auf Hape Lin: Wenn ich mich auf das Urteil beziehe. Schreibe ich einen Brief, wenn ich dann was von Tank bekomme oder reicht es auch auf die Rechnungs-Mail mit diesem Bezug zu antworten.[Habe noch nichts geschrieben] Danke im vorraus
Zitieren
 
 
+6 #9 Rechtsanwalt Thomas Meier 2010-08-08 18:05
@Peter Saemann:
Sie können sich gern an mich über die Hotline oder per Email wenden.

@mamo:
die FAQ helfen weiter
Zitieren
 
 
+5 #10 Christian aus der Schweiz 2010-08-15 13:24
Hallo zusammen

Kleiner Tip für alle, die sich zur Wehr setzen wollen gegen diese miesen Machenschaften.

Ich habe der Firma eine Akonto-Rechnung mit einem Begleitschreibe n geschickt. Durch die vielen Mahnschreiben sah ich mich genötigt verschiedene Abklärungen zu tätigen. Dadurch sind Kosten entstanden, die ich der Antassia GmbH weiterverrechne . Falls diese Rechnung nicht bezahlt wird, werde ich ganz normal Strafanzeige einreichen und dieses Pack rechtlich belangen.

Bleibt noch die persönliche Haftbarkeit von Hr. Varin aus Compliance-Gründen und zu prüfen.

Liebe Grüsse
:lol:
Zitieren