| OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor |
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[Stand: 7.7.2010] Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.
Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit - sogar noch in einem Gerichtsverfahren - widerrufen. In einem Rechtsstreit vor dem AG Berlin-Charlottenburg legte die beklagte OPM also einfach die neuen - berichtigten - AGB vor.
Mindestens 2 Urteile beruhen vermutlich auf diesem Fehler.Nach meinen derzeitigen Erkenntnissen (7.7.2010) sind zumindest die Urteile des AG Schwabach 5 C 61/10 und des AG Tübingen 3 C 1428/09 offenbar durch den selben Fehler zustande gekommen - nur dass ihn dort niemand bemerkt hatte. Bei den Urteilen des AG Tuttlingen 1 C 815/09 und München 281 C 609/10 ist es unklar, ob die Anmeldung in diesen Zeitraum fällt - für Tipps, Screenshots und Zeugen bin ich dankbar. Das Pikante daran: Herr D. geht mit genau diesen Urteilen aus Schwabach und Tübingen hausieren und reicht sie in anderen Gerichtsverfahren ein. Die Deutsche Zentralinkasso (DZI) schickt diese Urteile per Post an tausende Betroffene, um damit Druck zu machen. Auch auf der Internetseite werden diese Urteile präsentiert, als habe man keine andere Wahl als die Rechnungen der OPM zu begleichen. Sollten sich meine Hinweise bestätigen und wegen dieses Fehlers ein Strafverfahren eröffnet werden und sollte zumindest bedingter Vorsatz nachzuweisen sein, wird man also von nicht weniger als gewerbsmäßigem Betrug ausgehen müssen. Ebenso muss sich die DZI und die OPM ab jetzt fragen, welche Verwendung die so erstrittenen Urteile denn noch finden sollen. Wenn jetzt noch weiter mit diesen Urteilen Druck gemacht wird und sie nicht bald von der Internetseite der DZI verschwinden, werden sich die Verantwortlichen durch ihr Verhalten immer weiter in die Defensive begeben.
AG Alzey: arglistige Täuschung seitens OPMDas Amtsgericht Alzey (Zivilabteilung) spricht immerhin von arglistiger Täuschung (Aktenzeichen 23 C 2/10) und billigt den Betroffenen die Möglichkeit der Anfechtung zu. Leider fragen sich aber nicht alle Richter, warum es denn eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Herrn D. und die OPM gab. Fazit: vor Gericht hängt wie immer Vieles vom Wissensstand des Richter ab.
[Stand 19.8.2010:] Update: Urteil des AG Charlottenburg liegt vorDas Amtsgericht Charlottenburg (Abteilung 231) hat nun ein Urteil erlassen und stellt - meiner Meinung nach fehlerhaft - fest, dass die alten ALB in dieser Form wirksam seien. Jetzt wird es juristisch: Es handelte sich um einen Sonderfall, in dem der Kläger - ein Aktivist, der die Kostenpflicht bei de OPM seit Jahren kennt - von einem unbekannten Dritten angemeldet wurde. Darum ging es nur noch um zwei Rechtsfragen (und nicht um die Erkennbarkeit der Kosten): Muss und kann man als Nutzer überhaupt nachweisen, dass man sich dort nicht angemeldet hat? Und: wann genau wird der Vertrag geschlossen? Von der letzteren Frage hängt es ab, wie lange die Widerrufsfrist sein muss, ob also die 14 Tage korrekt sind. Das Gericht muss also prüfen: wann gibt es ein Angebot und wann gibt es eine Annahmeerklärung? Hier sind mehrere Zeitpunkte im Spiel: 1. das Bereitstellen der Internetseite seitens OPM, 2. die Anmeldung des Nutzers, 3. die Bestätigungsemail der OPM, 4. das Klicken des Bestätigungsbuttons durch den Nutzer und 5. das Freischalten durch die OPM. Der Mandant prüft nun ein weiteres Vorgehen. Mich überzeugen die Ausführungen des Gerichts nicht, und ich habe bereits die nächste und erst gestern die übernächste Klage gegen die OPM anhängig gemacht (das sind allerdings auch keine vergleichbaren Sonderfälle).
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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor [Stand: 7.7.2010] Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor. Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre... © 2010 - Rechtsanwalt Thomas Meier
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Kommentare
www.openpr.de/news/457976/OPM-Media-GmbH-Selbsternannter-Verbraucherschuetzer-scheitert-vor-Gericht.html
und ist das das dazugehörende Urteil?
www.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php
Liebe Grüße von Sebastian
[Links herauseditiert]
die vorgelegten AGB waren tatsächlich die falschen.
www.openpr.de/news/458550/OPM-Media-GmbH-Weitere-Schlappe-fuer-Schwarz-Surfer.html
Die Scheinen ja Prozesse am Fliessband zu führen
"Schwarz-Surfer". Wenn die irgendwas können, dann sich darstellen, und das gelingt ihnen offenbar auch vor Gericht. Die Richterin hat an verschiedensten Stellen ihr technisches Unverständnis und Halbwissen deutlich zum Ausdruck gebracht. Warum ausgerechnet die OPM immer wieder Glück hat, ist mir und auch anderen Juristen völlig unklar. Den Spruch mit den Bauern und den Kartoffeln bringe ich mal nicht.
So langsam dämmert mir auch, warum mir die Anrufer auf meiner Hotline mitteilen, sie würden den Abzockern gern mal im Dunklen begegnen wollen: Wo der Staat reihenweise versagt, greifen die Leute eben zum Faustrecht. Es scheint mir nur noch eine Frage der Zeit, bis hier mal einer ernst macht. Falls das einer vorhat: lassen Sie das und machen Sie sich nicht noch unglücklicher! Bei den Dialern haben es die Richter auch irgendwann kapiert!
Wenn ich als Geschäftsmann sauber bin,dann habe ich es nicht nötig um jede Woche eine Pressemitteilun g zu veröffentlichen .
Ps.
Herr Frank D., Ottonormal liest das ehh nicht.
Schwarz-Surfer??Was hat das mit den Anmeldungen bei Abo-Fallen zu tun?
Ein Schwarz-Surfer benutzt ein offenes W-Lan.
Ich wundere mich immer wieder warum man in den Trophäensammlun gen nur Anerkenntnis-,Versäumnis-,und positive Urteile findet.
Ich bin mal gespannt wie die Klage der Verbraucherzent rale gegen live2gether.de/drive2u.de ausgeht.
M.f.G.
Ja. es kann aber auch die OPM ein paar hundert Euro kosten, wenn sie verliert.
@ "Sebastian",
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich bei Ihnen um Herrn D. handelt. Damit hätte ich auch kein Problem, nur dann schreiben Sie bitte unter Ihrem echten Namen.
Anfechtung
OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro.
Da ist der "" Kunde "" zum Prozess erschienen !Somit gab es auch kein Versäumnisurtei l.
Der Kunde hat nicht anerkannt, die Kosten bei der Anmeldung gesehen zu haben. Also auch kein Anerkenntnisurt eil.
Das es nur ein Urteil gibt, liegt ja wohl daran , dass die " Kunden " nicht klagen.