Rechtsanwalt Thomas Meier

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verbotener Film-Download und Abofalle PDF

Kino.to - Schweigegeld über ein Software-Abo?

Wer einen guten Film sehen will, geht in die Videothek oder - wir haben ja jetzt Internet - saugt sich den tollen Film heimlich aus dem Netz. Klar ist das irgendwie verboten, aber das Recht ändert sich ja hier ständig - und man wird ja eh nicht erwischt...

Hinter dem Link zu dem dazugehörigen Player sitzt aber eine Abofalle - und saugt ebenfalls: mit psychologischem Druck bei den Tätern, die am Ende auch nur Opfer sind.

Hinweis: ich will an dieser Stelle nicht für das Saugen von Filmen oder Software aus dem Internet werben. Das ist klar illegal und verboten. Ich möchte lediglich darstellen, wie dieses Phänomen (das es nun einmal gibt) bisweilen ausgenutzt wird, und wie Täter selbst zu Opfern werden.

Es gibt nämlich unter Kino.to eine wunderschöne Sammlung von diversen Filmen, die man herunterladen kann. Ach ja - und dann braucht man noch eine Software, um die Filme sehen zu können. Praktischerweise sind gleich die entsprechenden kostenlosen Player verlinkt -> allerdings zu den Abofallen Softwaresammler und 99downloads - siehe auch diesen Beitrag

download kino.to

 

Wenn man beispielsweise auf "Adobe Flash Player" klickt,  bekommt man eine Download-Seite von opendownload.de zu sehen:

Flash bei Opendownload

Haben Sie den Preishinweis gesehen? Er ist in den Informationen zur Software versteckt. Dort wo man bespielsweise Versionsnummer, letztes Update, Dateigröße, Lizenz oder Systemvoraussetzungen findet. Dass der Zugang zum Download-Bereich 2 x 96 Euro kosten soll, ist leicht zu überlesen. Über das weitere Prozedere lesen Sie weiter bei meinem Beitrag zur Content Services Ltd.

Nun folgt es sehr perfides psychologisches Spiel: der Betreiber der Abofalle weist schon in der ersten Rechnung darauf hin, dass er Strafanzeige stellen werde, sollte ein falsches Geburtsdatum angegeben worden sein. Außerdem wird die IP-Adresse des Computers des Nutzers und der Provider mitgeteilt und in Aussicht gestellt, den Verursacher der Anmeldung ermitteln zu können. Dabei wird kein Bezug auf das Herunterladen von Filmen gemacht - es geht allein um die Software.

Der Filme-Sauger, der sich an nichts erinnert, hat Glück: er ruft einen spezialisierte Anwalt an (zum Beispiel mich auf der Abofallen-Hotline 030-4372 5607) und kann die Sache kostengünstig vom Tisch bekommen.

Wer aber an den schönen Abend mit dem herunter geladenen Film denkt, sitzt psychologisch in der Klemme: die auch nur fernliegende Aussicht auf Ermittlungen des Providers, der Staatsanwaltschaft oder noch schlimmer: der Eltern! führt zu einem unerwartet hohen Druck auf die Betroffenen, die dann doch lieber zahlen, und zwar auf Forderungen, die in der Regel völlig unbegründet sind. Ob der Betreiber davon weiß oder wissen müßte und ob man das als eine Art  "Schweigegeld" sieht, muss jeder für sich bewerten.

Nun muss man wissen, dass das Film-Saugen und der Software-Download zwei verschiedene Dinge sind. Der Betreiber der Abofalle hat meiner Erkenntnis nach keine Daten von kino.to und bezieht sich auch überhaupt gar nicht darauf. Selbst wenn es also Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gäbe, so würden sich diese lediglich auf den Download der Software beziehen, und der ist völlig legal. Der Betreiber wird aber keine Strafanzeige stellen, sonst käme er womöglich selbst noch in das Ziel der Ermittlungen.

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline 030/4372 5607 oder unter abofallen@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

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