Rechtsanwalt Thomas Meier

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Hilfe für Opfer von Download-Fallen PDF

Was ist überhaupt passiert?

AbofalleEine unerwartete Rechnung von top-of-software (Antassia GmbH),  eine Mahnung vom Rechtsanwalt Olaf Tank oder z.B. ein Brief von Proinkasso für die Eventus Lernsysteme GmbH sind ein Zeichen dafür, dass man im Internet in eine so genannte Abofalle geraten ist. Beim Download von kostenloser Software (z.B. Acrobat Reader) wird den Nutzern dort ein Vertrag gewissermaßen untergeschoben, denn der Preishinweis ist gut versteckt. Um zu erfahren, wie genau das passiert sein könnte, klicken Sie hier. Viele Leute reagieren z.B. auf eine falsche Systemmeldung.

Was kann ich jetzt tun?

Rat erhalten Sie per Email oder auf meiner kostenlosen Hotline. Hier rufen täglich Betroffene an, die sich allgemeine Tipps holen und kompetenten Rat erhalten, wie sie jetzt vorgehen sollten.

Achtung! ich darf keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Darum gibt es auf der Hotline allgemeine praktische Tipps aus den Erfahrungen anderer Anrufer. Die rechtliche Situation wird nicht erörtert. Dazu lesen Sie bitte einige allgemeine rechtliche Aussagen im folgenden Absatz.

 

Stimmt es, dass ...?

... mein minderjähriges Kind keine Verträge schließen darf?

Ja, das stimmt (mit Ausnahmen). Dennoch werden Sie die Anbieter nicht in Ruhe lassen. Anrufer berichten, dass eine Geburtsurkunde angefordert wird und danach die Forderungen gegen die Eltern gerichtet werden, weil sie angeblich ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das stimmt natürlich nicht.

Paragraf

... mir bei falschen Daten eine Betrugsanzeige droht?

Nein! Damit wird gern gedroht, um an Ihre Adresse zu gelangen. Ein Betrug setzt die Absicht voraus, zumindest Geld zu sparen. Das kann man aber nicht, wenn man keinen Preishinweis sieht und denkt, es ist sowieso kostenlos. Dann kann man auch nichts sparen, indem man falsche Daten eingibt. Es kam meines Wissens nach bisher noch nie zu Strafanzeigen durch die Anbieter.

... ich das zweite Jahr bezahlen muss, wenn ich für das erste bezahlt habe?

Nein! Viele Anbieter drohen mit der Karte "Anerkenntnis". Das ist aber Unsinn: Wenn in der Zahlung überhaupt ein "Anerkenntnis" liegt, dann erstreckt es sich nicht automatisch auf das zweite Vertragsjahr. Zudem kann man auch diese "Anerkenntnis"erklärung anfechten, wenn man dachte, nach einem Jahr sei alles vorbei. Lassen Sie das durch einen spezialisierten Anwalt machen!

... ich einfach eine Widerrufserklärung von der Verbraucherzentrale benutzen kann?

Das hilft Ihnen meistens praktisch wenig: die Anbieter ignorieren Widerrufsschreiben von Privatpersonen in der Regel und reagieren oft nur auf Post vom Anwalt.

Ausnahme: die Content Services Ltd./Antassia GmbH reagieren positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung  dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post)und heben Sie den Sendebericht auf oder: Einschreiben/Rückschein.

... der Anbieter über meine IP-Adresse an meine Anschrift gelangt?

Diese Frage ist irrelevant. Die Frage ist, ob Ihnen der Anbieter nachweisen kann, dass Sie sich selbst dort angemeldet haben, egal von welcher IP. Die IP kann bestenfalls ein schwaches Indiz sein. Der Nachweis ist meist nicht möglich.

... ich eine Strafanzeige bei der Polizei stelle und dann Ruhe habe?

Nein, dann haben Sie keine Ruhe. Die Strafanzeige setzt nur ein Strafverfahren in Gang, das hat keine Auswirkungen auf die Forderung selbst.

... mich einfach an die Verbraucherzentrale wenden kann?

Ja, das können Sie. Aber auch davon haben Sie in der Regel keine Ruhe, weil die Verbraucherzentralen in der Regel nicht im Einzelfall tätig werden.

... ein Anwalt mehr kostet als die Forderung?

Falsch! Für ein Abwehrschreiben eines spezialisierten Anwalts zahlen Sie meist deutlich weniger als die Forderung, die gegen Sie erhoben wird. Fragen Sie einfach auf meiner Hotline nach. Die Abrechnung kann auch über eine Rechtsschutzversicherungen oder bei geringem Einkommen (Hartz-IV / Bafög / Renten) über die staatliche Beratungshilfe erfolgen (sofern bewilligt).

 

Wie kann ich solche Probleme in Zukunft verhindern?

Gehen Sie vorsichtig mit persönlichen Daten um.Wenn Sie nach Ihrer Adresse gefragt werden (auch am Telefon), werden Sie hellhörig und sehen Sie sich alles ganz genau an!  Fertigen und sammeln Sie Screenshots, sobald man Sie im Internet nach Ihrer Adresse fragt. Achten Sie auf Worte wie "registrieren" oder "AGB"!

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter abofallen@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

Siehe auch:

- Die Masche von Top of Software

- Die Masche von opendownload.de

- Urteil vollstreckt: Content Services Ltd muss Jahresbeitrag zurückzahlen

- gefälschte Systemmeldungen verleiten zur Abofalle

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