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Go Web Ltd gibt vor Gericht auf

Betreiber einer Abofalle läßt Urteil gegen sich ergehen

Die Go Web Ltd. hat vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main eine Niederlage gegen sich ergehen lassen. Ein Opfer einer Abofalle hat sich gewehrt und mit meiner Hilfe die Go Web Limited verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass die Forderung nicht besteht (so genannte negative Feststellungsklage). Das hat es dann auch getan, weil sich die Go Web Ltd. gegen diese Klage nicht gewehrt hat (so genanntes Versäumnisurteil). Aus gutem Grund: der Preishinweis ist so gut versteckt, dass offenbar auch die Richter davon ausgegangen sind, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.7.2009 Az: 31 C 568/09-16

Die Mandantin braucht nun keine Schreiben der Go Web Ltd., des Inkassobüros DZI oder der Rechtsanwältin Katja G. mehr zu fürchten: selbst wenn man sie verklagen sollte, wirkt das jetzige Urteil wie ein Schutzschild vor einer Verurteilung.


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