Go Web Ltd gibt vor Gericht auf |
| Dienstag, den 04. August 2009 um 14:00 Uhr | |
Betreiber einer Abofalle läßt Urteil gegen sich ergehenDie Go Web Ltd. hat vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main eine Niederlage gegen sich ergehen lassen. Ein Opfer einer Abofalle hat sich gewehrt und mit meiner Hilfe die Go Web Limited verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass die Forderung nicht besteht (so genannte negative Feststellungsklage). Das hat es dann auch getan, weil sich die Go Web Ltd. gegen diese Klage nicht gewehrt hat (so genanntes Versäumnisurteil). Aus gutem Grund: der Preishinweis ist so gut versteckt, dass offenbar auch die Richter davon ausgegangen sind, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 22.7.2009 Az: 31 C 568/09-16
Die Mandantin braucht nun keine Schreiben der Go Web Ltd., des Inkassobüros DZI oder der Rechtsanwältin Katja G. mehr zu fürchten: selbst wenn man sie verklagen sollte, wirkt das jetzige Urteil wie ein Schutzschild vor einer Verurteilung.
Verlinken Sie diese Seite von Ihrer HomepageMit einem Link auf diese Seite helfen Sie, dass diese Seite besser gefunden wird. Um einen Link auf diese Seite zu erzeugen, kopieren Sie bitte folgenden HTML-Code in Ihre Homepage: Vorschau: Bewertung für die Seite "Go Web Ltd gibt vor Gericht auf":
durchschnittlich 4.5
von 5
basierend auf insgesamt 2 Bewertungen
|
Abofallen-Hotline von RA Meier zum Festnetztarif
stellen Sie Ihre Fragen einfach am Telefon (keine Rechtsberatung)
Es entstehen nur die üblichen Gebühren für ein Telefonat nach Berlin.
Mo-Fr. 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr (sonst auch per Email)


Das ist eine Kommentar-Funktion, keine Email. Hier können Sie öffentlich über den Beitrag diskutieren. Ihr Beitrag wird hier veröffentlicht, und zwar mit Ihrem Namen. Es werden keine personenbezogenen Fragen beantwortet, dazu schicken Sie bitte eine Email. Ich könnte hier auch nicht antworten, weil Ihre Emailadresse nicht abgefragt wird.
Ich behalte mir von Zeit zu Zeit eine grobe inhaltliche Prüfung und Kürzungen vor, die werden dann gekennzeichnet. Links und Emailadressen werden abgeändert (Spamschutz).