Rechtsanwalt Thomas Meier

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Gewerbeauskunft-Zentrale ködert mit Behördenpost

Vermeintliche Behördenpost entpuppt sich als AGewerbeauskunft-Zentrale Formular 2012bofalle

Derzeit werden massiv kleine und mittelständische Unternehmen - vom Ich-AG-ler bis zum renomierten Autohaus -  mit Schreiben der GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf belästigt. Diese Schreiben sehen auf den ersten Blick aus wie die jährlichen Bestätigungs- und Datenabgleichs-Schreiben der Gewerbeämter.

"Gewerbeauskunft-Zentrale" heißt es noch in der Überschrift - da denken viele, sie seien einem Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet. (Siehe auch hier) Das ist aber ein folgenschwerer Irrtum: es handelt sich gar nicht um ein Amt.

Die meisten Firmendaten sind schon ausgefüllt. Man muss nur zum Zwecke des Abgleichs den Rest ergänzen. Nur wer genau hinsieht und aufpaßt, bemerkt den klein gedruckten versteckten Preishinweis. 

Nach 15 Tagen geht der Terror los...

GWE Formular alt... dann flattert nämlich eine Rechnung über 569,06 € ins Haus - es werden erst einmal nur die ersten 12 von mindestens 24 Monaten geltend gemacht. In den Folgejahren gibt es dann noch mehr davon. Im Bild rechts die alte Version des Schreibens, wie sie in ähnlicher Form bis ca. Dezember 2011 verwendet wurde

 

Der Nepp geht weiter: am Telefon und per Post

Nun hat man als  rechtschaffender Gewerbetreibender auf Eines keine Lust: offene Rechnungen. Das Verbraucherschutzrecht steht einem nicht zur Verfügung, darum versucht man, die Sache "unter Männern" zu klären und ruft dort an. 

Wenn man Ihnen am Telefon 30-40% Rabatt auf die Rechnung anbietet, freuen Sie sich nicht über Ihr Verhandlungsgeschick, sondern seien Sie sehr vorsichtig: die Rechnung für's zweite Jahr kommt bestimmt! Dann wieder über knapp 600 €!

Es folgt dann eine Vielzahl weiterer Mahnungen, teils mit abkopierten Urteilen, teils mit anderen Tricks. Die Krönung war bisher ein Entwurf eines Mahnbescheidantrags auf der offiziellen grünen Vorlage.

Außerdem:

Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen, ohne zuvor mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben, z.B.mit meiner kostenlosen Hotline (Festnetztarif nach Berlin). 

 

sich wehrenWas kann man tun?

Eine vernünftig formulierte und zugestellte Anfechtung ist das MIttel der Wahl. Das Wort "Widerruf" ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite "wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann". Achtung, es laufen Fristen!

Wichtig: die GWE bestritt bereits schon einmal vor Gericht den Zugang von Übergabe-Einschreiben. Stellen Sie also per Einschreiben/Rückschein zu.

Zu zahlen löst das Problem nicht!

Zur Haftung des Arbeitnehmers, der das Formular unterschrieben hat, gibt es ebenfalls eine Sonderseite.

 

Meinen Mandanten rate ich jedenfalls, vorsorglich nicht zu zahlen.

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.



Updates

[bisherige Updates]

Die Rechtsanwälte Nordmann aus Hannover, Yildiz aus Braunschweig und Joepchen aus Köln melden sich und für die GWE, schicken massive Mahnungen, Drohungen bis hin zum Entwurf eines Mahnbescheidantrags oder irgendwelche Urteile mit - und legen irgendwann alle die Mandate wieder nieder.

Die GWE schickt gern Urteile aus Köln, Düsseldorf und Bergisch Gladbach herum. Das sind die einzigen mir bekannten Urteile, wo die GWE gewonnen hat. Es gibt aber inzwischen weiter Urteile aus Düsseldorf, die das Gegenteil feststellen: 

 

15.4.2011: das LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 38 O 148/10 verkündet, dass die GWE das Formular nicht mehr verwenden darf. Diese Entscheidung ist eine wettbewerbsrechtliche und noch nicht rechtskräftig - das Berufungsverfahren läuft am OLG Düsseldorf. Eine Entscheidung wird nicht vor Februar 2012 erwartet. Inzwischen wird ein leicht abgewandeltes Formular genutzt.
30.6.2011: das AG Düsseldorf zum Az 28 C 15346/10 (erstritten von RA Thamm) stellt fest, dass diese Forderung der GWE nicht besteht. Begründung: die im Antragsschreiben genannte Frist war bei Absendung des Faxes in diesem Fall bereits verstrichen, darum kam hier ein Vertrag gar nicht erst zustande.
18.11.2011: das AG Düsseldorf zum Az 35 C 9172/11 (erstritten von RA Meier) stellt im Wege des Beschlusses fest, dass die GWE die Kosten des Rechtsstreits wegen der Verwendung eines zur Täuschung geeigneten Formulars tragen muss. Weiter heißt es, der Vertrag sei sittenwidrig, darum entspreche es der Billigkeit, der GWE die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Sehen Sie bitte außerdem auf meine Liste mit Urteilen und gerichtlichen Beschlüssen gegen Adressbuchschwindel. (Die GWE ist darin bisher nur zweimal mit zwei soeben genannten Fällen vertreten, eine Entscheidung davon ist noch nicht rechtskräftig.)

27.12.2011: Die Gewerbeauskunft-Zentrale gibt bereits im 6. Verfahren in Folge vor Gericht auf, verzichtet auf die Forderung gegen meine Mandanten und verspricht, die Daten zu löschen und alle Kosten zu übernehmen. Insgesamt wurde bereits auf ca. 8.000 € verzichtet. Das ist vermutlich auch der Grund, warum es kaum Urteile gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale gibt: wenn es für sie schlecht aussieht, scheinen sie sich zu vergleichen oder verzichten offenbar auf die Forderung - dann gibt es kein Urteil.

 

Deutsche Direkt Inkasso Mahnung[Update 8.2.2012] Die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH treibt für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ein und legt handschriftlich ausgefüllte Entwürfe eines Mahnbescheid-Antrags bei. Inzwischen hat es das "Inkassobüro" sogar geschafft, das zuständige Gericht herauszufinden (AG Hagen) - in früheren Varianten war ein falsches Gericht eingetragen (AG Euskirchen).

ACHTUING! Wenn jetzt (wie schon telefonisch mitgeteilt) einige Schlaumeier auf die Idee kommen sollten, den Antrag in einen Umschlag zu stecken und an das AG Hagen abzuschicken, um dadurch endlich eine Klärung vor Gericht zu provozieren, wird das nicht viel bringen: der Entwurf ist nicht unterschrieben und wird vermutlich vom Gericht nicht bearbeitet werden. (Und wer ihn unterschreibt, begeht eine Urkundenfälschung.)

Jedenfalls: auf einen Mahnbescheidsantrag muss man keineswegs zahlen.

Übrigens: in einigen Versionen des Schreibens heißt es: "Die Gerichtehaben bisher in allen Fällen zu Gunsten unseres Kunden entschieden". Das ist schlichtweg falsch, die GWE hat schon mehrfach vor Gericht verloren, siehe Auszüge oben.   

 

kurz zum Inhalt:

Wenn alles so klar wäre, dann frage ich mich, warum die Gewerbeauskunftzentrale meinen Mandanten gegenüber vor dem Amtsgericht Düsseldorf rechtsverbindlich auf bisher über 8.000 € verzichtet hat. Ob es wohl daran liegt, dass das AG Düsseldorf in dem Kostenbeschluss zum Verfahren 35 C 9172/11 seine Rechtsansicht deutlich gemacht hat: das Formular der GWE ist zur Täuschung geeignet, der Vertrag ist sittenwidrig?

 

 

[Update 16.2.2012] Das OLG Düsseldorf entscheidet am 14.2.2012 unter dem Zeichen I-20 U 100/11 gegen die GWE. Zwei Tage später erhält ein Betroffener tatsächlich einen Mahnbescheid der Gewerbeauskunft-Zentrale.

 

 

 

 

 

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Kommentare 

 
+3 #120 Janet 2012-02-20 12:55
Muß ich jetzt eigentlich auf den Brief von der DDI reagieren oder soll ich einfach abwarten was passiert?
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+1 #119 Janet 2012-02-18 14:42
Habe heute auch einen Brief vom Inkassobüro bekommen.Die GWE gibt wohl nie auf. Wenn die tatsächlich gerichtliche Mahnbescheide verschicken wird es wohl langsam ernst. Bin wirklich gespannt wann einer kommt.
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+1 #118 Betroffener1 2012-02-16 21:38
Ha! Nun haben wir auch einen Brief von der DDI erhalten, geschrieben am 15.02.2012! Wie frech und unverfroren sind die denn eigentlich? Unfassbar!
Ich denke, dass es nun Zeit wird, uns anwaltlich vertreten zu lassen!
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+8 #117 Betroffener1 2012-02-14 20:00
So, das OLG Düsseldorf hat nach neuesten Meldungen gegen die GWE entschieden, ohne denen die Chance zur Revision zu geben...! Ich denke, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung sein sollte!
Wie geht es nun weiter? Sicher war dies eine Entscheidung im Wettbewerbsrech t, aber denkbar ist doch, dass Gerichte zukünftig dieses Urteil als Orientierung aufgreifen sollten, auch wenn dies wohl nicht automatisch auf die abgeschlossenen "Verträge" umlegbar ist!
Allerdings frage ich mich: Wenn die GWE ein Formular verwendet, welches sie nicht hätte verwenden dürfen (LG Urteil April 2011), ist es dann nicht illegal, daraus Verträge zu generieren?
Her wie hin, ich bleibe einfach mal Optimist und glaube, dass die GWE es jetzt noch schwerer haben dürfte, vor Gericht und vor allem gegen einen fähigen Anwalt zu gewinnen!!!
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+5 #116 Betroffener1 2012-02-11 07:27
Ich hab ein relativ frisches Urteil gefunden, welches nach meiner Meinung sehr interessant ist!
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
- 42 C 11568/11 -
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+2 #115 Rechtsanwalt Meier 2012-01-31 18:10
@BetrRD

ich glaube, die werden Sie gar nicht verklagen.

Eher klagen meine meine Mandanten gegen die, und das scheint auch der derzeit schnellste Weg zu sein, die loszuwerden.
Aber falls Sie doch verklagt werden sollten, können Sie sich gern an mich wenden.
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+1 #114 BetrRD 2012-01-31 17:51
ich denke mal die werden, wenn überhaupt, mich dann eher gleich verklagen. Übernehmen Sie auch solche Klagen und wenn ja was würde es dann kosten? Ich habe zwar hier eine Anwälin schon oft beauftragt, aber vielleicht kennen Sie sich besser mit diesen Klagen aus? Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen
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+1 #113 Rechtsanwalt Meier 2012-01-30 15:53
@anonymous

Murat, nicht Burat. Die haben meiner Kenntnis nach miteinander nichts zu tun.
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0 #112 anonymus 2012-01-29 19:11
Auszug aus dem Impressum der ddi und siehe da, ein Herr Murat hat das Sagen, was für ein Zufall, zwinker.

[kopiertes Impressum gelöscht]
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+2 #111 Rechtsanwalt Meier 2012-01-25 15:14
Hat schonmal jemand einen Mahnbescheid von der GWE bekommen? Ist mir nicht bekannt.
Dort steht übrigens drauf, in welchem Zeitraum was zu tun ist.
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