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Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf

18.10.2011 einen Tag vor Gerichtstermin: GWE verzichtet auf Forderung

Ich erhielt ich heute am 18.10.2011 - einen Tag vor dem geplanten Gerichtstermin - im Verfahren AG Düsseldorf (Az 35 C 9172/11)Gewerbrauskunft-Zentrale: Verzicht auf Forderungen ein Fax des Anwalts der Gewerbeauskunfts-Zentrale (oder: GWE Wirtschaftsinformations GmbH) mit der Erklärung, dass man auf die Forderungen aus dem Formular verzichte, die Daten des Mandanten lösche und die außergerichtlichen Anwaltskosten nebst Zinsen übernehme. (Klick für größere Ansicht).

Bereits am 10.10.2011 hatte sich die GWE in einem anderen Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf (Az 54 C 8612/11) verglichen und so mehr als die eingeklagte Forderung meiner Mandantin anerkannt.

 

Hintergrund: GWE will gerichtliche Entscheidung vermeiden

Als Beweggrund für die plötzliche Einsicht in zwei Fällen kommen nur zwei Konstellationen in Betracht: entweder man will 1. Gerichtskosten sparen oder man will 2. unter allen Umständen ein Urteil vermeiden, das wohl für den "Kunden" der GWE positiv ausfallen würde.

Da die GWE ja schon in Köln und Bergisch Gladbach angeblich völlig normale Urteile erwirkt haben will und da sie an über 70.000 "Verträgen" schon ordentlich verdient haben dürfte, fällt Variante 1 wohl aus.

Vielmehr stehen hier alle Zeichen auf: "Gegenurteile vermeiden".

 

Wer in tausenden Fällen angeblich positive Urteile an seine unfreiwilligen "Kunden" verschickt, kann es sich nun einmal nicht erlauben, ein Urteil gegen sich zu riskieren.

 

Amtsgericht Düsseldorf tendiert offenbar gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale 

Da in den alten AGB der GWE als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart ist, kann man also in Zukunft eine Vielzahl eventueller Klagen an das AG Düsseldorf ziehen. Hier bestehen gute Chancen, den Rechtsstreit gegen die GWE zu gewinnen. Zumindest aber bestehen gute Chancen, dass die GWE vorher aufgibt und alle Kosten trägt.

Allgemeine Info: Die Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert von bis zu 600 € gerade einmal 105 €, die am Ende der Verlierer des Rechtsstreits zahlen muss.

 

 

[Update 23.11.2011] Das AG Düsseldorf entscheidet in dieser Sache gegen die Gewerbeauskunftzentrale. Durch eine fehlende Prozesserklärung der beklagten GWE kam es zumindest noch zu einer Entscheidung über die Kosten. Grundton des Gerichts: das Formular ist zur Täuschung geeignet, der Vertrag sittenwidrig.


[Update 27.12.2011] Inzwischen hat die GWE in insgesamt 6 von mir betreuten Verfahren auf die Forderung verzichtet und versprochen, die Daten zu löschen und die Kosten zu übernehmen.

 

Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.

 

 

Kommentare 

 
0 #3 carsten vater 2012-02-16 13:27
wann werden solchen Verbrechern endlch das Handwerk gelegt durch deutsche Gerichte.Sind wir ein Rechtsstaat.oder nicht?das solsche Firmen ihr unwesen treiben und trotz Richterlicherve rfügung weiter arbeiten dürfen und den Leuten drohen mit Gericht usw.
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+3 #2 Rechtsanwalt Meier 2012-02-03 16:13
Bitte lesen Sie auch die Sonderseite zur GWE, dort habe ich was dazu geschrieben.
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+2 #1 Matthias 2012-02-02 21:55
Hallo,

ist das Verfahren AG Düsseldorf v. 13.10.11 (40 C 8543/11) bekannt? Hat es Tragweite?

danke
Matthias
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