Gewerbeauskunft-Zentrale beantragt tatsächlich Mahnbescheid

  
Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 10:34 Uhr

16.2.2012: echter Mahnbescheid der GWE: Sofort Widerspruch einlegen!

 

[umfangreiche Hintergrundinformationen]: siehe Infoseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale

 

Nicht die Frist versäumen! Ein Anrufer berichtet mir heute, er habe einen Mahnbescheid der GWE Wirtschaftsinformations GmbH erhalten. Ich persönlich hätte nicht gedacht, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale tatsächlich so weit gehen würde.

Nachdem der BGH ein wegweisendes Urteil gegen Adressbuchfallen gesprochen hat und anchdem auch das OLG Düsseldorf die Formulare der GWE als irreführend eingestuft hat, dürfte nämlich klar sein, dass die Forderungen der GWE unbegründet sind.  

Achtung! Ein Mahnbescheid wird nicht vom Richter überprüft.

Außerdem: die GWE verschickt auch eigene Schreiben, die das Wort "Mahnbescheid" in der Überschrift tragen. Das sind natürlich keine echten Mahnbescheide. Ein Mahnbescheid wird in einem gelben Briefumschalg zugestellt und hat ein rosa Blatt mit einem Widerspruch dabei.

 

Was sollte man tun?

Nicht aus Panik zahlen, ohne in Ruhe die Rechtmäßigkeit zu prüfen! Wichtig ist, dass SIe dem Mahnbescheid sofort widersprechen. Dazu liegt dem ein rosa Zettel bei. Dort kreuzen Sie an "ich widerspreche der Forderung insgesamt", unterschreiben ihn und senden ihn per Fax und Post ans Amtsgericht Hagen zurück. DIe Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Wird die Frist versäumt, rufen Sie bitte die Hotline an, meistens kann man noch etwas retten.

 

Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.

 

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

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Kommentare 

 
0 #7 inken 2012-03-20 22:16
Endlich mal eine Seite, die sich kompetent mit dem Thema GWE auseinandersetz t und die richtigen Antworten gibt. Danke, Herr Meier!
Übrigens verscherbelt die GWE die ganzen Daten der "Geleimten" und wahrscheinlich auch anderer Gewerbetreibend er. Zu finden auf [link entfernt]
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+3 #6 R Karl 2012-02-28 15:43
Hallo,ich kämpfe seit 21.07.2010 mit diesen "Leuten" Heute auch ein Schreiben von der DDI erhalten.Ich zahle nicht!.Vor 14 Tagen kam im Fernsehen MDR.Nachrichten,das Gericht hätte gegen die GEZ entschieden.
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0 #5 M. Knoblich 2012-02-28 10:52
sollte man auf die letztmalie Mahnung überhaupt schriftlich reagieren ?
Ich hatte gestern wieder ein schreiben in der Post mit Frist bis 29.02.12
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+2 #4 Rechtsanwalt Meier 2012-02-21 10:32
Das ist nur der Antrag, kein Grund zur Sorge. Der echte Mahnbescheid kommt vom Gericht in einem gelben Umschlag und hat einen rosa Zettel dabei, auf dem man "Widerpruch" ankreuzen kann.
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+1 #3 GEW Mahnbescheid 2012-02-21 10:29
Hallo, wir habe heute ein Schreiben mit der Überschrift "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides" erhalten. Die meisten Daten sind schon eingetragen. Es gibt kein Widerrufsschrei ben. Wie sollen wir reagieren?
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+8 #2 Betroffener 2012-02-17 10:56
Hallo
auch wir bzw mein chef hat dieses tolle Formular der Gewerbeauskunft -Zentrale unterschrieben. Wir zahlen auch nicht und Schreiben beharrlich Schreiben an die GWE und auch an die DDI und wir sitzen das ganze aus! (Haben heute das 2 Schreiben der DDI bekommen)
Laut Empfehlung der IHK sollte man noch keine Panik bekommen. Solage es keinen richtigen Mahnbescheid gibt - passiert gar nichts. Laut IHK sollte man wenn dann tatsächlich ein Mahnbescheid kommt einen Anwalt einschalten.
Bin auch mal gespannt was weiterhin passiert.
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+11 #1 Jörg Schmeil 2012-02-16 11:43
Bin heute morgen(16.02.2012) auf folgenden Artikel gestoßen:
Oberlandesgeric ht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012
- I-20 U 100/11 -
Gewerbeauskunft Zentrale unterliegt vor dem OLG Düsseldorf
[Link entfernt]

Übrigens wollte ich mich noch bei RA T. Meier für seine Antwort auf die Anfrage meiner Frau (per E-Mail) bedanken.Wir sind auch in die Falle der GWE getappt. Dieser Firma sollte man auf jeden Fall die Stirn bieten.Die GWE darf mit ihren sogenannten Geschäftsprakti ken keinen Erfolg haben.Geld bekommen die von uns nicht!
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