Einstweilige Verfügung gegen GWE ergangen |
| Dienstag, den 16. August 2011 um 12:04 Uhr | |
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27.Juli 2011: AG Düsseldorf untersagt Gewerbeauskunft-Zentrale die Zusendung von Post an Mandanten Belästigung abgewehrt: ein Mandant hatte die Gewerbeauskunft-Zentrale auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem ihm entgegen seinem Wunsch zweimal ein Brief der GWE ins Haus flatterte.
Nachdem die GWE nicht auf meine Abmahnung reagiert hatte, habe ich eine einstweilige Verfügung am AG Düsseldorf beantragt (Az: 29 C 9277/11), die antragsgemäß erging. Die GWE darf nun keine Briefe mehr an den Mandanten schicken, sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.
[Update 12.10.2011] die GWE hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. [Update 27.10.2011] wegen eines Zustellungsfehlers der Gerichtsvollzieherin musste ich die einstweilige Verfügung zurück nehmen.
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| Aktualisiert ( Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 16:20 Uhr ) |
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Einstweilige Verfügung gegen GWE ergangen
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