DZI versendet Klageentwürfe

  
Mittwoch, den 22. September 2010 um 12:37 Uhr

Der Schock im Brief der DZI: vermeintliche Klage der OPM Media GmbH entpuppt sich als lustiges Spielchen

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH verschickt ja nun seit Monaten in unregelmäßigen Abständen Mahnungen für Firmen der Money4nothing-Fraktion. Im neuesten Streich wurden Mahnungen für die im selben Haus ansässige OPM Media GmbH verschickt. Soweit, so normal. Interessant ist aber, dass diesmal ein als "Klageentwurf" betiteltes lustiges Schreiben beiliegt. 1.000fach versandt, versteht sich Hier ein Beispiel.

Mit einem freundlichen "An das für [..Wohnort..] zuständige Amtsgericht" und dem Aktenzeichen der DZI (!) beginnt die vermeintliche Klage der OPM und landet bei mir bereits den ersten Lacher - die Post wird wohl kaum beim zuständigen Gericht ankommen.

Sodann ist die "Klage" vollkommen unschlüssig - hinsichtlich der Inkassokosten sowieso, denn die sind noch nicht einmal vorgetragen. Wenn die DZI diese Klagen tatsächlich heraus geschickt hätte, wären - nach den Aktenzeichen zu urteilen - über tausend Klagen verschickt worden - jede mit einem Verrechnungscheck über 75 €. Wer's glaubt ...

Amtsgericht Alzey: arglistige Täuschung der OPM

Inhaltlich hatte bereits das Amtsgericht Alzey festgestellt, dass es sich bei dem Angebot der OPM um "arglistige Täuschung" handelt - das ist nichts anderes als der zivilrechtlich abgeschwächte Ausdruck für "Betrug".

Sicherlich klagt die OPM bisweilen und sicherlich gibt es auch einige Amtsrichter, die die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht begreifen und gegen die Meinung des AG Alzey argumentieren. Ja, das Risiko besteht. Die Kosten im Falle des Verlierens betragen ca. 300 € - außer natürlich, man wehrt sich nicht gegen die Fahrkosten, dann wird es teurer. Dennoch ist man gut beraten, wenn man jetzt entweder Ruhe bewahrt und nicht reagiert - oder wenn man selbst aktiv wird:

aktiv werden: selbst die OPM verklagen

Wenn man selbst aktiv wird und die Firma verklagt, hat man folgenden strategischen Vorteil: man kann sich den Gerichtsstand Berlin-Charlottenburg aussuchen. Dort ist die OPM bereits bekannt. Dass die Forderungen unbegründet sind, hat sich unter den Charlottenburger Amtsrichtern offenbar bereits herumgesprochen. Außerdem gibt es jetzt am Landgericht Berlin ein Berufungsverfahren.

Update 15.11.2010: weiteres positives Urteil aufgetaucht

Es ist ein weiteres Urteil des AG Charlottenburg aufgetaucht, in dem eine Klage der OPM auf Zahlung der Beiträge für drive2u.de ebenfalls abgewiesen wurde (Az 206 C 541/09 vom 26.2.2010). Sehen Sie regelmäßig in meiner Urteilsdatenbank zu Abofallen nach, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

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