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Domain gestohlen

Wie man eine geklaute Domain zurück holt

 

Vermehrt bekomme ich Anfragen wegen geklauter Domains, und der Hergang ist immer ähnlich:

- Man bekommt keine Emails mehr und stellt fest: der eigene Provider hat die Domain verkauft, versehentlich übertragen oder einfach verloren.

- Neuer Inhaber ist eine Domini Pro Ltd. aus Italien, als Admin-C steht ein gewisser Yang Dao aus Berlin

- Alternative 1: Inhaber ist eine Maie Nuckoes FIE aus Estland, Admin-C ist eine Valeria Alma Berkenbrock  aus Berlin

- Alternative 2: Inhaber ist eine Esmirna Trading Ltd. aus Panama, Admin-C ist ein Julio Aznar aus Unterföhring

- Bei sedo wird die eigene Domain dann zum Kauf angeboten.

- die deutschen Adressen existieren nicht.

 

 

Der theoretische Ablauf:

- Zunächst stellt man bei der deutschen Domainverwaltung DENIC einen Antrag auf einen so genannten DISPUTE-Eintrag. Damit wird der Domain-Status sozusagen eingefroren: die Domain ist weitere Übertragungen blockiert und wenn sie gekündigt wird, fällt sie an denjenigen, zu dessen Gunsten der DISPUTE eingetragen ist. Eine Art Schutzschirm sozusagen.

- Um den Antrag zu stellen, muss man sich parallel an die Gegenseite wenden, z.B. die Herausgabe fordern.

- Nun kommt es darauf an, ob man ein Recht auf einen DISPUTE-Eintrag hat. Diese Frage beantwortet Ihnen gern ein Anwalt, der sich damit auskennt, Details führen an dieser Stelle zu weit.

- Sobald der DISPUTE eingetragen ist, muss man der DENIC nur noch einen Postrückläufer und eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes (EMA), dass die Admin-Cs nicht existieren, zusenden. Dann nämlich kündigt die DENIC den Domainvertrag mit dem jetzigen Inhaber wegen falscher Angaben - und was passiert? Richtig, die Domain fällt an denjenigen, zu dessen Gunsten der DISPUTE eingetragen ist.

- Dann befindet sich die Domain im TRANSFER, d.h.: sie wird von der DENIC kommissarisch verwaltet, bis ein neuer Provider gefunden ist. Hierzu schickt einem die DENIC einen Code zu, mit dem man sich einen weiteren Code erzeugen kann, der dann zum Umzu genutzt werden kann.

- Nach dem Umzug müssen ggf. die alten Inhalte wieder zurück gesichert werden.


Der Teufel im Detail

Wie immer ist Theorie eines, nämlich grau. In der Praxis stellt sich das Verfahren als schwierig und langwierig heraus,

- Wenn man seine Unterlagen nicht beisammen hat oder z.B. wochenlang auf eine EMA-Auskunft warten muss. 

- Wenn man ein schlechtes Recht an der Domain hat. Handelt es sich z.B. um eine Domain mit seinem eigenen Namen, ist man deutlich besser dran, als wenn es um einen allgemeinen Begriff geht.

- Wenn die Gegenseite im Ausland sitzt und nicht (bzw nur umständlich) verklagt oder überhaupt kontaktiert werden kann.

 

Rückführung der Domain - alles aus einer Hand

Ein Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann Ihnen schnell Ihre Aussichten auf Rückführung der geklauten Domain und die anfallenden Kosten mitteilen. Meist sind die nötigen Unterlagen aus anderen Verfahren schon vorhanden. 

Und auch die technische Seite, wie z.B. der Kontakt zu einem zuverlässigen Provider, der die Domain nicht erneut verliert, oder das Aufspielen der Inhalte und die Einrichtung von Emailadressen, kann vermittelt werden. Meist ist die Rettung aus dem Desaster auch eine ganz gute Gelegenheit, mal seinen Internetauftritt komplett rechtlich durchchecken zu lassen und/oder optisch zu erneuern.

 

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline (Festnetz nach Berlin) oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

 


 

 

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