top-of-software.de heißt jetzt software-und-tools.de - sonst ändert sich nichts
seit Dezember 2009 wird eine Abofalle im Internet beworben, und zwar anstelle der zuvor bekannten Seiten von Softwaresammler.de und Opendownload.de der Content Services Ltd. aus Mannheim.
Das Angebot nennt sich "top of software". Die des Englischen Mächtigen fragt sich da natürlich, was das eigentlich heißen soll, aber das ist ein anders Thema.
[Update 21.12.2011] Inzwischen betreibt eine neue Firma Tropmi Payment GmbH unter einer anderen Seite software-und-tools.de ein vergleichbares Angebot. Die Hintermänner sind die selben.
die Werbung für einen Download
Wer im Internet nach einer kostenlosen Software sucht, wird schnell fündig: einfach die gewünschte Software bei google eingegeben, den erstbesten Link geklickt, fertig!
Der gelblich hinterlegte Teil bei den Suchergebnissen ist bezahlte Werbung, d.h.: jemand zahlt Geld dafür, dass dieses Such-Ergebnis sehr weit oben steht. Auch die Liste rechts ist bezahlte Werbung. Erkennbar sind diese Bereiche an dem Wort "Anzeige".
Nebenstehendes Beispiel ist ein Original-Ergebnis vom Januar 2010. Auf der Abbildung sehen wir gleich 5 verschiedene Werbungen. Alle landen bei irgendwelchen Abofallen. Der erste Link, Server-14.info, verweist auf my-downloads.de eines anderen Anbieters. Der zweite link, Software-Box.me, verweist auf Top of Software (TOS) der Antassia GmbH. Der Dritte auf abcload eines weiteren Anbieters. Rechts oben der erste, Server-40.com, verweist auf TOS, der letzte bezahlte Link, buero-anwendung.com, wieder auf my-downloads.
Aber wer zahlt am Ende für die Links? Natürlich SIE! Und das geht wie folgt:
die Anmeldeseite
Egal auf welchen Link Sie hier im Beispiel klicken - sie landen bei einer Abofalle, Die beworbene Seite verlangt eine Anmeldung mit Name und Adresse. Meist sieht es nach einer reinen Formalie aus, manchmal wird noch ein Gewinnspiel vorgetäuscht, um den Nutzer zur Anmeldung mit seinen echten Daten zu bewegen. Hier Klicken wir auf Software-Box und sehen nebenstehende Seite. Noch immer im Glauben, der Download sei kostenlos, gibt man seine Daten ein und will mit "Anmelden zum Download" einen Download der kostenlosen Büroanwendung starten.
Wer sich diese genau ansieht,bemerkt oben links ein Logo "Top of Software" - obwohl man eigentlich bei Software-Box ist.
Wer noch genauer hinsieht, bemerkt rechts in der Mitte bei den Informationen zum Betriebssystem ein Feld, in dem es heißt: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden und zum Download" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre."
Da damit keiner rechnet, lesen sich die Wenigsten diesen Text durch, melden sich an und haben angeblich ein Abo, das sie nie wollten.
das Nachspiel 
Diese Falle ist auf der bekannten Opendownload der Content Services Ltd. (CSL) hervorgegangen - die Werbung für opendownload hat zeitgleich mit der Bewerbung für TOS aufgehört und wer ganz aufmerksam ist, findet in nebenstehenden Suchbild auch einen weiteren Beweis dafür, dass Top-of-Software aus Opendownload hervor gegangen ist:
Die Betroffenen werden am 15. Tag nach der Anmeldung eine Rechnung über 96 Euro per Email erhalten, nach weiteren 9 Tagen die erste Mahnung über 99 Euro und nach ca. einem Monat Briefpost vom Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück über 138 Euro inklusive Anwaltskosten.
Wer das erste Jahr bezahlt, den wird im nächsten Jahr das selbe Prozedere erneut widerfahren, und wenn er nicht kündigt, dann noch ein drittes und viertes Jahr lang.
Alle Schreiben sind insgesamt so gehalten, dass man als Leser davon überzeugt ist, einen Fehler gemacht zu haben, als man den Kostenhinweis nicht ordentlich durchgelesen hat. Man sieht sich zur Zahlung verpflichtet und zahlt. Die Gerichte sehen das freilich anders.
die Handlungsmöglichkeiten
Wie geht man jetzt damit um? Am besten zahlen sie erst einmal nicht, sondern suchen sich Rat bei einem Rechtsanwalt, z.B. auf meiner kostenlosen Hotline (es fallen die üblichen Gebühren für einen Anruf nach Berlin an).
Wer will, kann sich Antworten auf die wichtigsten Fragen vorher in Ruhe durchlesen.
die Antassia GmbH wie auch die Tropmi Payment GmbH und die Content Services Ltd. reagieren zumeist positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie denen ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post) und heben Sie den Sendebericht auf. Die Faxnummern stehen in der Bestätigungs-Email und im Impressum. Oder teurer: Einschreiben/Rückschein. Achtung! Senden Sie den Widerruf nicht an mich, sondern an die Antassia GmbH bzw. an die die Tropmi Payment GmbH bwz. Content Services Ltd.!
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
[Update 1.2.2011] Die Content Service Ltd. treibt die Forderungen der Antassia GmbH ein.
[Update 21.12.2011] Die Tropmi Payment GmbH treibt nicht nur die Forderungen ein, sie betreibt auch ein eigenes Angebot, software-und-tools.de
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Kommentare
Wir haben folgendes gemacht:
- Trotzdem Widerrufen (Schreiben der Verbraucherzent rale)
- Die Hersteller der Software auf obige Seite aufmerksam gemacht und gefragt ob diese gemeinsame Geschäfte machen.
- Die Bank von Tropmi informiert (mit Erfolg)
- Auskunft und Verwendung meiner gespeicherten Daten laut Datenschutzgese tz angefordert
- Datenschutzbeau ftragten informiert da die Frist nicht eingehalten wurde
Gruß
Frank
sicher das solltest du sogar sonst unterstützt du diese be****** und du wirst das nie mehr los
ich habe leider auch die erste Rechung bezahlt obwohl ich Widerspruch (leider nicht fristgemäß) eingelegt habe. Nun bekam ich für die zweite Rechnung laufend Mahnungen und heute ein Schreiben vom Aninos Inkassobüro. Was soll ich nun tun?
die sind meines Wissens nach echt, aber Einzelfallentsc heidungen, die nicht auf andere Fälle übertragbar sind, d.h.: in der Regel bedeuten diese Urteile für Sie rein gar nichts.
Sie sollen nur Druck machen und Sie zur Zahlung bewegen. Nicht zahlen ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich damit auskennt.
> Internetportal www.top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des
> Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinreichend
> deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 - 32 C 276/10;
> Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz, 06.01.2011 - 80
> C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C 236/10), ein Nutzer
> diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht Soest, 23.11.2010 - 13 C
> 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein "extrem unaufmerksames Verhalten
> bei Nutzung des Internetportals " darstellt (Amtsgericht Fritzlar, 08.04.2011 - 8
> C 303/11).
sind die in irgendeiner form wirklich rechtskräftig oder ist das ausgedacht und masche?
manche Leser sind so aufgeschreckt, dass sie in Panik geraten, wenn sie 7.800 € lesen. Darum bitte etwas Vorsicht mit der Umgangssprache, manche könnten das wörtlich nehmen.
Also für alle: ich kann hier nicht bestätigen, dass diese Firma Rechnungen über 7.800 € und 12 Mahnungen im selben Fall verschickt.
mfg
Genau dasselbe ist mir auch passiert und ich werde genauso wenig zahlen wie sie!