+++ Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtet auf über 25.000 € +++ über 20 Mandanten haben bisher geklagt +++
amtliche Auskunft entpuppt sich als Abofalle einer Firma
Derzeit werden massiv kleine und mittelständische Unternehmen - vom Ich-AG-ler bis zum renomierten Autohaus - mit Schreiben der GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf belästigt. Diese Schreiben sehen auf den ersten Blick aus wie die jährlichen Bestätigungs- und Datenabgleichs-Schreiben der Gewerbeämter.
"Gewerbeauskunft-Zentrale" heißt es noch in der Überschrift - da denken viele, sie seien einem Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet. (Siehe auch hier) Das ist aber ein folgenschwerer Irrtum: es handelt sich gar nicht um ein Amt.
Die meisten Firmendaten sind schon ausgefüllt. Man muss nur zum Zwecke des Abgleichs den Rest ergänzen. Nur wer genau hinsieht und aufpaßt, bemerkt den klein gedruckten versteckten Preishinweis.
Nach 15 Tagen geht der Terror los...
... dann flattert nämlich eine Rechnung über 569,06 € ins Haus - es werden erst einmal nur die ersten 12 von mindestens 24 Monaten geltend gemacht. In den Folgejahren gibt es dann noch mehr davon. Im Bild rechts die alte Version des Schreibens, wie sie in ähnlicher Form bis ca. Dezember 2011 verwendet wurde
Der Nepp geht weiter: am Telefon und per Post
Nun hat man als rechtschaffender Gewerbetreibender auf Eines keine Lust: offene Rechnungen. Das Verbraucherschutzrecht steht einem nicht zur Verfügung, darum versucht man, die Sache "unter Männern" zu klären und ruft dort an.
Wenn man Ihnen am Telefon 30-40% Rabatt auf die Rechnung anbietet, freuen Sie sich nicht über Ihr Verhandlungsgeschick, sondern seien Sie sehr vorsichtig: die Rechnung für's zweite Jahr kommt bestimmt! Dann wieder über knapp 600 €!
Es folgt dann eine Vielzahl weiterer Mahnungen, teils mit abkopierten Urteilen, teils mit anderen Tricks. Die Krönung war bisher ein Entwurf eines Mahnbescheidantrags auf der offiziellen grünen Vorlage.
Außerdem:
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen, ohne zuvor mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben, z.B.mit meiner kostenlosen Hotline (Festnetztarif nach Berlin).
hat die Gewerbeauskunft-Zentrale alle Urteile gewonnen?
Nein. In den Briefen der GWE und der Inkassobüros und Rechtsanwälte gibt man sich zwar alle Mühe, die Lage für die Betroffenen aussichtslos erscheinen zu lassen. Beigefügt werden üblicherweise die drei Urteile, die die GWE (aus welchen Gründen auch immer) gewonnen hat. Das sind 3 Urteile der Amtsgerichte Köln, Düsseldorf und Bergisch Gladbach. Unterschlagen wird dabei gern, dass die Firma mehrfach vor Gericht unterlegen ist, wie z.B.:
15.4.2011: das LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 38 O 148/10 verkündet, dass die GWE das Formular nicht mehr verwenden darf. Diese Entscheidung ist eine wettbewerbsrechtliche und noch nicht rechtskräftig. Inzwischen wird ein leicht abgewandeltes Formular genutzt. 30.6.2011: das AG Düsseldorf zum Az 28 C 15346/10 (erstritten von RA Thamm) stellt fest, dass diese Forderung der GWE nicht besteht. Begründung: die im Antragsschreiben genannte Frist war bei Absendung des Faxes in diesem Fall bereits verstrichen, darum kam hier ein Vertrag gar nicht erst zustande. 18.11.2011: das AG Düsseldorf zum Az 35 C 9172/11 (erstritten von RA Meier) stellt im Wege des Beschlusses fest, dass die GWE die Kosten des Rechtsstreits wegen der Verwendung eines zur Täuschung geeigneten Formulars tragen muss. Weiter heißt es, der Vertrag sei sittenwidrig, darum entspreche es der Billigkeit, der GWE die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sehen Sie bitte außerdem auf meine Liste mit Urteilen und gerichtlichen Beschlüssen gegen Adressbuchschwindel. (Die GWE ist darin bisher nur zweimal mit zwei soeben genannten Fällen vertreten, eine Entscheidung davon ist noch nicht rechtskräftig.)
2.5.2012: Die Gewerbeauskunft-Zentrale gibt bereits im 21. Verfahren in Folge vor Gericht auf, verzichtet auf die Forderung gegen meine Mandanten und verspricht, die Daten zu löschen und alle Kosten zu übernehmen. Insgesamt wurde bereits auf ca. 25.000 € verzichtet. Das ist vermutlich auch der Grund, warum es kaum Urteile gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale gibt: wenn es für sie schlecht aussieht, scheinen sie sich zu vergleichen oder verzichten offenbar auf die Forderung - dann gibt es kein Urteil.
Was kann man tun?
Eine vernünftig formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort "Widerruf" ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite "wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann". Achtung, es laufen Fristen!
Wichtig: die GWE bestritt bereits schon einmal vor Gericht den Zugang von Übergabe-Einschreiben. Stellen Sie also per Einschreiben/Rückschein zu.
Zu zahlen löst das Problem nicht!
Zur Haftung des Arbeitnehmers, der das Formular unterschrieben hat, gibt es ebenfalls eine Sonderseite.
Inzwischen empfehle ich in vielen Fällen, die Gewerbeauskunft-Zentrale zu verklagen.
Updates
[bisherige Updates] Die Rechtsanwälte Nordmann aus Hannover, Yildiz aus Braunschweig und Joepchen aus Köln melden sich und für die GWE, schicken massive Mahnungen, Drohungen bis hin zum Entwurf eines Mahnbescheidantrags oder irgendwelche Urteile mit - und legen irgendwann alle die Mandate wieder nieder.
[Update 8.2.2012] Die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH treibt für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ein und legt handschriftlich ausgefüllte Entwürfe eines Mahnbescheid-Antrags bei. Inzwischen hat es das "Inkassobüro" sogar geschafft, das zuständige Gericht herauszufinden (AG Hagen). Allerdings dürfte ein Inkassobüro diese Papier-Anträge gar nicht beim Gericht einreichen, für Inkassobüros und Rechtsanwälte ist die elektronische Form vorgeschrieben, § 690 Absatz 3 Satz 2 ZPO.
Jedenfalls: auf einen Mahnbescheidsantrag muss man keineswegs zahlen, schon gar nicht auf einen unzulässigen.
[Update 16.2.2012] Das OLG Düsseldorf entscheidet am 14.2.2012 unter dem Zeichen I-20 U 100/11 gegen die GWE. Zwei Tage später erhält ein Betroffener tatsächlich einen Mahnbescheid der Gewerbeauskunft-Zentrale.
[Update 13.3.2012] Wie sich jetzt herausstellt, ist die Geschäftsbeziehung zwischen DDI und GWE doch enger als zwischen Inkassobüro und Kunden üblich: die DDI verwendet den Poststempel der Gewerbeauskunft-Zentrale.
[Update 3.5.2012] Die Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtet inzwischen auf insgesamt über 25.000 € und trägt in über 20 Fällen die Anwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits. Viele Mandanten hatten gegen die GWE in Düsseldorf aktiv geklagt. Fast täglich erreichen mich neue Klageaufträge.
Meinen Mandanten rate ich jedenfalls, vorsorglich nicht zu zahlen.
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
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Kommentare
[aus Rechtsgründen gekürzt]
Dennoch ist gerade Wahlkampf in NRW und vielleicht sind die Ohren auch der anderen Parteien nicht so taub wie sonst.
[Nachtrag aus gegebenem Anlass]: politische Diskussionen, welche Partei gut oder schlecht ist, werden hier nicht veröffentlicht. Hier geht es um die Sache.
Nun bin ich diese Sorgen endlich los.
Bin sehr froh, auf diese Seite hier gestoßen zu sein und diesen sehr sehr guten Rechtsanwalt, welcher mich so gut beraten und vertreten hat und das für so wenig Geld. Und nun bekomme ich auch noch alles zurück. SUPER!!!! Also noch einemal:
Vielen, vielen Dank!
Grüße
Geht das ganze Zirkus wieder von vorne los?