Rechtsanwalt Thomas Meier

Deutsche Direkt Inkasso wird aktiv

27.12.2011: Deutsche Direkt Inkasso wirbt für Gewerbeauskunft-Zentrale

 

Nachdem die Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE WirtschaftsinformatDDI Werbung bei googleions GmbH) nun bereits in 6 Fällen vor Gericht auf die Forderungen verzichtet hatte, scheint sie gegenüber den Betroffenen umso mehr Druck aufzubauen. Wie ich heute bei einer Google-Suche festgestellt habe, schaltet eine gewisse DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH inzwischen bezahlte Anzeigen bei google auf das Suchwort "Gewerbeauskunft-Zentrale" (Klick auf Bild für größere Version). Dort wird auf Urteile zugunsten der GWE verwiesen - obwohl das Amtsgericht Düsseldorf  bereits gegen die GWE entschieden hatte und den Vertrag als sittenwirdrig und anfechtbar eingestuft hatte.

Vermutlich dient die Werbung der DDI auf google der Vorbereitung einer größeren Mahnwelle, die ich zu Anfang Januar 2012 erwarte. Lesen Sie auch meine Sonderseite, was ein Inkassobüro darf und was nicht. Also: lassen Sie sich nicht beeidrucken, nur weil da "Inkasso" drüber steht. Die GWE wird Sie vermutlich nicht verklagen.

 

Und wenn Sie selbst aktiv werden und gegen die GWE klagen, ist das nach meiner Erfahrung in vielen Fällen im Moment (Stand Dezember 2011) eines der aussichtsreichsten und kostengünstigsten Mittel, um halbwegs schnell aus dem Vertrag mit der GWE zu kommen. 

 

Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.

 

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

 

 

 

Kommentare 

 
+2 #7 Heike Gerlach 2012-02-15 19:39
Hallo, bin als Vorsitzende eines Chores gleich nach meiner Wahl auf diese Gewerbeauskunft zentrale hereingefallen. Habe Anzeige erstattet, keine Reaktion. Habe dann alle Post ungeöffnet zurückgehen lassen und E-Mails unterdruckt. Jetzt ist auch die Zahlungsaufford erung der DDI ins Haus geflattert. Auf Anraten eines Rechtswalts aus dem Sängerbund soll auf keinen Fall gezahlt werden. Erst einmal abwarten, ob Klage eingereicht wird.
Gruß Heike
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0 #6 karin Blahna 2012-02-15 14:47
Guten Tag,auch ich bin eine Leidensgenossin . Das zweite Schreiben vom Inkasso Dienst habe ich kommentarlos zurück geschickt. Daraufhin erhielt ich heute einen Anruf mit der Drohung " es wird" teuer!
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0 #5 Ghitalla 2012-02-07 16:59
Ich bin Heilpraktikerin im Westerwald und habe nun nach der Rechnung von 569,06 die ich nicht bezahlte, die letzte Mahnung von 574,06 erhalten.Ich bin wütend, dass diese immer noch weiter agieren und denke dass da die Medien hinzugezogen werden sollten um Ihnen das Handwerk zu legen, da es sonst wohl kein Ende nimmt.
Wie denken die anderen betroffenen darüber. Immer nur ausharren und zusehen ist auf Dauer wohl nicht in Ordnung.

MfG
B.Ghitalla
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+4 #4 Betroffen 2012-01-27 12:32
Hallo,
haben heute das zweite Schreiben der DDI erhalten. Diesmal mitbei ein "ausgefüllter" Entwurf des Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheids. Die DDI gewährt mir eine letzte Frist bis zum 31.01.2012 danach soll angeblich ohne weitere Korrespondenz ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Ich werd weiterhin abwarten. Mal sehen was die sich noch einfallen lassen werden.
MFG
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0 #3 Rechtsanwalt Meier 2012-01-23 10:59
@Jörg Wollbrück:

die Hotline gibt per Telefon oder Email gern Auskunft. Lesen Sie auch die Sonderseite zur GWE.
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-1 #2 Jörg Wollbrück 2012-01-23 10:27
Guten Tag,

auch uns ist jetzt solch ein Schreiben der DDI ins Haus gekommen.Wie sollen wir uns verhalten? Das ganze aussitzen oder zum Rechtsanwal gehen.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen J. Wollbrück
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+15 #1 Norbert Jung 2012-01-18 19:58
Hallo und guten Tag.
Da auch mir mittlerweile ein Schreiben von Deutsche Direkt Inkasso vorliegt, ist meine Frage was Sie empfehlen:
A)den Vorgang einfach auf sich beruhen lassen und bis auf weiteres nichts tun oder
B)aktiv werden und einen Rechtsanwalt einschalten. Falls ja: Ist dies als Einzelvorgang erforderlich oder gibt es auch die Möglichkeit z.B. durch Sie mit einer Stellungnahme/Vertretung im Rahmen einer Interessengemei nschaft zu reagieren?
MfG
Norbert Jung
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