| Deutsche Direkt Inkasso wird aktiv |
27.12.2011: Deutsche Direkt Inkasso wirbt für Gewerbeauskunft-Zentrale
Nachdem die Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformat Vermutlich dient die Werbung der DDI auf google der Vorbereitung einer größeren Mahnwelle, die ich zu Anfang Januar 2012 erwarte. Lesen Sie auch meine Sonderseite, was ein Inkassobüro darf und was nicht. Also: lassen Sie sich nicht beeidrucken, nur weil da "Inkasso" drüber steht. Die GWE wird Sie vermutlich nicht verklagen.
Und wenn Sie selbst aktiv werden und gegen die GWE klagen, ist das nach meiner Erfahrung in vielen Fällen im Moment (Stand Dezember 2011) eines der aussichtsreichsten und kostengünstigsten Mittel, um halbwegs schnell aus dem Vertrag mit der GWE zu kommen.
→ Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der
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Kommentare
Gruß Heike
Wie denken die anderen betroffenen darüber. Immer nur ausharren und zusehen ist auf Dauer wohl nicht in Ordnung.
MfG
B.Ghitalla
haben heute das zweite Schreiben der DDI erhalten. Diesmal mitbei ein "ausgefüllter" Entwurf des Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheids. Die DDI gewährt mir eine letzte Frist bis zum 31.01.2012 danach soll angeblich ohne weitere Korrespondenz ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Ich werd weiterhin abwarten. Mal sehen was die sich noch einfallen lassen werden.
MFG
die Hotline gibt per Telefon oder Email gern Auskunft. Lesen Sie auch die Sonderseite zur GWE.
auch uns ist jetzt solch ein Schreiben der DDI ins Haus gekommen.Wie sollen wir uns verhalten? Das ganze aussitzen oder zum Rechtsanwal gehen.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen J. Wollbrück
Da auch mir mittlerweile ein Schreiben von Deutsche Direkt Inkasso vorliegt, ist meine Frage was Sie empfehlen:
A)den Vorgang einfach auf sich beruhen lassen und bis auf weiteres nichts tun oder
B)aktiv werden und einen Rechtsanwalt einschalten. Falls ja: Ist dies als Einzelvorgang erforderlich oder gibt es auch die Möglichkeit z.B. durch Sie mit einer Stellungnahme/Vertretung im Rahmen einer Interessengemei nschaft zu reagieren?
MfG
Norbert Jung