
einmalige Prüfung der AGB oder des Impressums genügt nicht
Zusammenfassung: eine regelmäßige rechtliche Prüfung von AGB, Impressum und Webseite durch einen spezialisierten Anwalt schützt dauerhaft und auf professionelle Weise vor Abmahnungen. Die Rechtslage ist unüberischtlich und ändert sich ständig. Schützen auch Sie Ihre Internetpräsenz: die Kosten sind gering und eine Flatrate für eine Erstberatung ist im Preis gleich mit drin.
Einführung
Im Laufe der Jahre zeigt die Erfahrung: nur eine einmalige Prüfung einer Website durch einen Anwalt geht irgendwann nach hinten los.
Denn bei jeder Änderung der Rechtslage, bei jedem neuen Urteil drohen erneut Abmahnungen der lieben Mitbewerber. Man kann davon halten, was man will: Fakt ist: man muss damit umgehen.
Werbemaßnahmen sind oft abmahnfähig
Auch bei Werbemaßnahmen außerhalb des Internet sind Abmahnungen nicht ungewöhnlich - so z.B. Werbung in der Zeitung, ein Prospekt, Werbung per Katalog oder per Flyer. Hier ist vorherige Information oberstes Gebot.
Das Angebot
Ich biete eine Website-Check-Flatrate an - natürlich nur für die von mir geprüften Webseiten, schließlich hafte ich ungern für fremde Fehler.
Inbegriffen ist auch eine telefonische Erstberatung zu Fragen zum Internetrecht und Werbung.
Sobald sich an der Rechtslage etwas ändert oder es relevante Rechtsprechung zum Thema gibt (oder wenn Sie mir mitteilen, dass Sie Änderungen durchgeführt haben) werden Ihre Seiten erneut geprüft. Wenn ich daraufhin zu dem Schluss komme, Ihnen eine Anpassung Ihrer Webseite zu empfehlen, bekommen Sie eine Information per Email, und zwar mit einem konkreten Textvorschlag. Sie werden also nicht wahllos mit irgendwelcher zitierter Rechtsprechung belästigt, sondern bekommen nur dann Emails, wenn es in Ihrem Falle wirklich relevant ist.
Achtung: ich kann nicht von mir aus monatlich sämtliche Seiten prüfen. Sie müssen mir Änderungen schon mitteilen.
Grenze: die Prüfung von Kommentaren oder Beiträgen anderer Nutzer (z.B. Forum, Kommentarfunktion, Gästebuch) ist nicht inbegriffen und kostet extra, Preis nach Aufwand.
Bonus: telefonische Erstberatung für Internetrecht und für Werbemaßnahmen inbegriffen
Außerdem bekommen Sie während der Vertragslaufzeit bei Fragen zu den Themen Internetrecht und Werbung eine telefonische Erstberatung ohne weitere Kosten (außer Festnetztelefon), auch rechtlicher Natur. Diese geht über meine kostenlose Hotline hinaus, weil für Sie auch die Rechtsberatung im Monatspreis enthalten ist.
Bevor Sie eine Werbemaßnahme beginnen, können und sollten Sie mich also kontaktieren - Fehler bei der Werbung können ebenfalls sehr teuer werden.
Grenze: sollte sich in Extremfällen im Gespräch ergeben, dass mein Haftungsrisiko nun in gar keinem Verhältnis mehr zur Zahlung steht, behalte ich mir vor, mit Ihnen eine gesonderte Gebühr zu vereinbaren.
Und was kostet das?
Die Flatrate richtet sich nur an Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine. Die Kosten liegen bei 20 € netto pro Monat zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (=23,80 € brutto), monatlich kündbar zum Ende des nächsten Monats, keine Mindestlaufzeit. Abrechnung jährlich, Zahlung monatlich. Die Erstprüfung der Seiten ist dabei nicht inbegriffen, deren Kosten ersehen Sie hier. Die Erstprüfung ist Bedingung für die Website-Check-Flatrate.
Wie Sie mich beauftragen können, ersehen Sie hier.
[Bild: Wikimedia Commons, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic Lizenz]
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