AG Frankfurt: Forderung der IContent GmbH besteht nicht

  
Dienstag, den 08. März 2011 um 16:23 Uhr

IContent GmbH unterliegt mit Outlets.de am AG Frankfurt

ein erneutes Urteil gegen Herrn Burat: das AG Frankfurt entschied zum Az 32 C 2609/10-72, dass der Preishinweis bei outlets.de nicht ausreichend sei. Vielmehr müsse er in unmittelbarer Nähe des Anmeldefeldes platziert werden. Die Entscheidung erging am 11.1.2011.

Siehe auch: "Sammelklage" modern: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € an Opfer zurückzahlen

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.


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Kommentare 

 
-8 #1 Michael Burat 2011-04-14 16:55
Gegen diese Entscheidung wurde seitens der IContent GmbH Wiedereinsetzun g in den vorherigen Stand beantragt. Die Entscheidung beruht auf unbestrittenem Sachvortrag aufgrund einer uns nicht zugestellten Klageschrift. Dies steht auch so im Urteil.

Mit freundlichem Gruß

ICONTENT GmbH

ppa. Michael Burat
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