AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht

  
Dienstag, den 29. März 2011 um 15:03 Uhr

29.3.2011: AG Frankfurt: kein Geld für Content4U wegen download-service.de

Der Preishinweis ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB.

Im Urteil des AG Frankfurt 29 C 2583/10 (85) vom 25.3.2011 kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Forderung der Content4U GmbH wegen eines Vertrages von download-service.de nicht zustande gekommen ist. Besonders pikante Ausführungen:

"Welche Dienste die Beklagte überhaupt anbietet, die einen Mehrwert für den Nutzer darstellen würden, bleibt auch nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung unklar."

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Aktualisiert ( Freitag, den 01. April 2011 um 15:23 Uhr )
 
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