Abbuchungen von der Telefonrechnung
Wenn man dann unberechtigte Abbuchungen auf seiner Telefonrechnung findet - sei es Handy oder Festnetz - verweisen einen die Telefonbetreiber gern an den mysteriösen Drittanbieter. Aber: mit dem haben Sie in der Regel gar keinen Vertrag. Denn es gibt nur zwei Vertragsverhältnisse, wenn Sie wissentlich nichts bestellt haben:
Sie <---1.---> Ihr Mobilfunkanbieter <---2.---> Drittfirma
Die (theoretisch) richtige Vorgehensweise ist:
Wenden Sie sich nur und ausschließlich an Ihren Telefonanbieter. Sie haben keinen Vertrag mit der Drittfiirma, deshalb können Sie mit denen auch nichts klären.
Das Problem dabei ist: von Ihren 4,99 / SMS verdienen alle in der Kette ihr Quäntchen mit. Zunächst einmal ist der Telefonanbieter mit ca. 50% dabei. Dann kommen diverse Zwischenhändler in Deutschland und im Ausland. Der eigentliche Urheber der Aktion bekommt nur noch ein paar Cent ab. Darum bringt man insbesondere dem Wunsch nach Rückzahlung einigen Widerstand entgegen. Hierbei zeigt sich auch, wer der wahre Kunde der Mobilfunkanbieter ist: nicht der Endverbraucher, sondern die Geschäftemacher. In der Hoffnung, der Verbraucher werde schon mit der zukünftigen Sperrung zufrieden sein, wird daher in der Regel erst einmal nur für die Zukunft gesperrt. Etwas kulanter reagieren meistens O2 und die Telekom.
Darum ist all den Zwischenhändlern nicht daran gelegen, irgend etwas zurück zu buchen. Und darum leitet man Sie von Pontius nach Pilatus.
Vorgehen bei Festnetzrechnung
Buchen Sie die Lastschriften des Festnetz-Telfonanbieters von Ihrem Konto zurück, rechnen den unberechtigten Teil heraus, rechnen dazu die Mehrwertsteuer aus, die Sie auch noch abziehen und überweisen nur den berechtigten Teil zurück. Zusätzlich widersprechen Sie der Rechnung. Sollen die sich doch ihr Geld einklagen, wenn sie der Meinung sind, dass es einen Vertrag gibt! Den Festnetzvertrag darf man Ihnen nämlich nicht so einfach sperren.
Handyrechnung: wie man es theoretisch richtig macht
Allein zuständig ist wie gesagt der Telefonanbieter. Allerdings nur, wenn man sich sicher ist, willentlich keinen Vertrag geschlossen zu haben. Solange man jedenfalls seine Nummer nirgends eingegeben hat, hat man keinen Vertrag mit dem Dritt- Viert- oder Fünftanbieter.
Die Mobilfunkanbieter wie z.B. Telekom, vodafone, E-Plus oder O2 berufen sich gern auf Ausschlussfristen von 8 Wochen. In diesem Zeitraum fällt üblicherweise nicht allzu viel an Gebühren an. Völlig unabhängig davon widerspricht man der Rechnung, widerruft und bittet um Rückzahlung.
Interessant ist hier der Widerruf für Verbraucherverträge. Von einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kann hier nicht ausgegangen werden, darum beginnt die Frist nie zu laufen. Ein Schreiben an den Mobilfunkanbieter dürfte als Widerruf auch gegenüber dem Drittanbieter aus dem Gedanken der Anscheinsvollmacht zählen. Jedenfalls dann, wenn dieser keine ladungsfähige Anschrift (und nicht nur eine Telefonnummer oder Emailadresse) des angeblichen Anbieters angibt, wird er zur Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt sein.

Handyrechnung: wie man praktisch den meisten Erfolg erzielt
Grundsätzlich: klären Sie nichts am Telefon, den Inhalt des Gesprächs können Sie nie nachweisen.
Ganz wichtig (sehr schlechte Idee): buchen Sie nicht wie beim Festnetzvertrag die Lastschriften des Mobilfunkanbieters zurück. Die sperren Ihnen sonst knallhart das Handy.
Man kommt in der Regel am Weitesten, wenn man das Spiel ein klein bisschen mitspielt und zusätzlich und parallel zur Sicherheit auch noch ein Schreiben an den Drittanbieter faxt und darin vorsorglich den Widerruf erklärt. Also:
- Handyanbieter eine Email (bei Nichtantwort: ein Fax) schicken, der Rechnung widersprechen, Widerruf erklären, um Gutschrift innerhalb von 14 Tagen bitten und eine Sperrung für Premium-SMS und Aboverträge verlangen.
- Wenn die Ablehnung oder ein Verweis an den Betreiber XY kommt, rufen Sie nicht bei XY an, sondern schicken ein Fax an XY, in dem Sie vorsorglich den Widerruf erklären. Hiervon schicken Sie dem Handyanbieter eine Kopie und setzen ihm für die Gutschrift des Abobetrages nebst MwSt. eine Nachfrist von 7 Tagen.
- Wenn dann noch immer nichts kommt, schalten Sie einen Anwalt ein, der sich damit auskennt. Die Anwaltskosten liegen in den meisten Fällen unter 50 € (abhängig vom Streitwert, bei Streitwerten unter 300 € betragen die regulären Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit 46,41 € inkl. Steuer).
- Vorbeugend sollten Sie alle Sonderdienste sperren lassen, damit so etwas gar nicht erst passiert. Siehe auch meinen Mustertext zur Vorbeuge gegen Handyabzocke.
Wie man es nicht tun sollte
Wenn man sich hingegen nur an die Drittfirma verweisen läßt, begibt man sich auf eine lange Odyssee, denn die ist erst der Anfang der Reise. Meist passiert Folgendes: mit etwas Glück sitzt die Drittfirma in Deutschland. Beipielsweise schreibt die Firma NEXT-ID in einer Email an eine Betroffene (Hervorhebungen durch mich):
Von: next-id@rechnungsinfo.de
Datum: Mon, xx xxx 2011 xx:xx:xx +0100
An: xxxx@xxxxxx
Betreff: AW: xxxxxxxxxxxxxx
Datum: xx.xx.2011
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die NEXT ID technologies GmbH ist ein erfahrener Telefondienstleister,
der sich auf Service-Rufnummern (0800, 0900 u. a.) und Auskunftsdienste
spezialisiert hat.
Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die NEXT ID die technische
Verbindungsleistung zwischen Nutzer und Diensteanbieter. Für Werbung,
Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen
Anbieter selbst verantwortlich.
Von Ihrem Anschluss wurde eine Servicerufnummer angewählt und dort per
Tastendruck ein Abonnement bestellt. Die Abrechnung des Abonnements
erfolgt im 7-Tage-Rhythmus bis zur Kündigung.
Es handelt sich um einen Gewinnspiel-Eintragungs-Service bei dem man
sich mit einem Anruf für die Eintragung bei diversen kostenfreien Gewinnspielen registrieren kann.
Unter den Bestellnummern ist jeweils eine Ansage hinterlegt, die über
den Preis und die Dauer der Nutzung informiert. Nach der Ansage wird mit der Tastenkombination 1 und 9 das Abo bestellt.
Die Kündigung des Abonnements kann jederzeit problemlos und unabhängig
von der Bestellnummer unter der Rufnummer 01805–48 1999 (0,14 Cent/min
aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min) erfolgen. Bitte
beachten Sie, dass die Kündigung von dem Anschluss erfolgen muss, an
dem auch das Abo abgeschlossen wurde.
Es grüßt Sie
xxxxx xxxxxx
NEXT ID technologies Team
+++++++++
NEXT ID technologies GmbH
Postfach 30 31 25
10729 Berlin
Geschäftsführung:
Jan Reinfried, Bernd Schneider
Amtsgericht Hamburg
HRB 90503
NEXT-ID verweist also an einen Viertanbieter ("Diensteanbieter"). Ohne ihn zu nennen. Selbst NEXT-ID muss natürlich auffallen, dass eine "Eintragung bei diversen kostenfreien Gewinnspielen" üblicherweise keine gewünschte Leistung ist, sondern eine Abofalle. Welcher halbwegs denkende Mensch läßt sich denn einmalig kostenpflichtig für kostenlose Gewinnspiele eintragen und zahlt für die einmalige Eintragung freiwillig wöchentlich Geld? Und von welchen Einnahmen sollten denn die kostenlosen Gewinnspiele irgendwelche wertvollen Gewinne ausschütten? Solche Angebote sind seit Jahren abgedroschene Nutzlos-Angebote, die kein vernünftiger Mensch freiwillig eingeht.
Außerdem wird behauptet, man habe selbst eine Servicenummer angewählt und durch Drücken von Tasten ein Abo bestellt. Ob jedoch diese oder eine andere Ansage abgepielt wurde, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Die Firma nennt weder die konkrete Uhrzeit und Nummer, noch ist sicher gestellt, dass die Ansage heute noch die selbe ist wie beim angeblichen Anruf. Außerdem besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Die Frist beginnt mit einer deutlichen und richtigen Widerrufsbelehrung in Textform. Der Wunsch nach Kündigung aller Abos darf hier als Widerruf ausgelegt werden, § 133 BGB.
Eine beliebte Einwendung ist es auch zu behaupten, man habe eine Bestätigungs-SMS bekommen und den Code irgendwo im Internet eingegeben. Dass dem nicht so ist (und zwar massenhaft), ist allgemein bekannt, aber die Anbieter behaupten das nach wie vor felsenfest. Widerlegen muss man das selten, denn die Anbieter bekommen vor Gericht gern mal kalte Füße und ziehen sich zurück.
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